Die Sicht der PRK und des VG

Seit letzter Woche ist mein Leidensweg auch auf der Internetseite des Arbeitgebers Basel-Stadt unter der Adresse http://www.arbeitgeber.bs.ch/vge-15.pdf nachzulesen. Allerdings handelt es sich dabei um die “Staatsversion”, die aus meiner Sicht leider massiv einseitig ausgefallen ist. Es kommt darin vor allem die Sicht der Personalrekurskommission zum Zug, die mit viel juristischem Geschwafel vorsätzlich Ursache und Wirkung verdreht. Meine Person wird darin massiv verunglimpft, auch wenn sie vom ZPD anonymisiert wurde. Es ist daher nötig, die einzelnen Tatsachenverdrehungen der Personalrekurskommission richtig zu stellen.


“Seine Art des Unterrichtens war umstritten und deswegen kam es verschiedentlich zu Konflikten mit den Schülern und deren Eltern.”


Richtig ist: Einzelne wenige Schüler und ihre Eltern hielten sich nicht an die Regeln und provozierten Konflikte, die auf der Schulhausleitungsebene nie gelöst wurden. Beide Gespräche fanden nicht im Schulhaus, sondern auf dem Rektorat statt. Bereits die Tatsache, dass mein eigener Coach, die beiden Gespräche “moderierte”, hinterlässt zahlreiche Fragezeichen. Allerdings war mir zu diesem Zeitpunkt noch nicht klar, dass mein “Coach” Dr. Peter Gutzwiller mein Vertrauen aufs Schlimmste missbrauchen würde.


“Aufgrund des Gesprächs, das nicht zum gewünschten Ergebnis geführt hatte, entwarf die Schulhausleitung am 18. November 2005 Zielvereinbarungen.”


Richtig ist: Das erste Gespräch verlief absolut konstruktiv. Schulhausleiterin Marianna Arquint machte sich Notizen, die sie später aber vernichtete, weil das Rektorat nichts davon gegen mich verwenden konnte. Ich unterschrieb die Zielvereinbarungen deshalb nicht, weil mir darin unterstellt wurde, ich hätte die Privatsphäre einzelner Kinder und deren Eltern verletzt.


“Bereits am 5. Dezember 2005 beschwerte sich wieder eine Mutter über das Verhalten von H., worauf sich am 9. Januar 2006 die Schulhausleitung, H. und D. erneut zum Gespräch trafen.”


Richtig ist: Auch dieses Gespräch fand nicht im Schulhaus, sondern auf dem Rektorat statt. Der Vorfall, der besprochen werden sollte, fand bereits am 20.10.05 statt. Eine Schülerin hatte massiv meinen Unterricht gestört und musste von mir zurecht gewiesen werden. Darauf hin verfasste die Mutter dieser Schülerin einen beleidigenden, verletzenden und rufschädigenden Brief zu meiner Person und deponierte diesen bei der Schulhausleitung. Das Gespräch mit dieser Mutter lenkte Dr. Peter Gutzwiller so, dass es zu keinem vernünftigen Ergebnis kommen konnte. Nachdem die Mutter verschiedentlich die Tatsachen verdreht hatte, brach Dr. Peter Gutzwiller das Gespräch ab.


“Mit Schreiben vom gleichen Tag (9.1.06) wies der Rektor H. an, unter anderem auf seinen Sprachgebrauch zu achten …”


Richtig ist: Die Weisungen der Rektorin stammen zwar vom 9.1.06. Das Gespräch mit der besagten Mutter fand aber erst am 18.1.06 statt. Die Personalrekurskommission verdreht damit die Tatsachen. Die Weisungen vom 9.1.06 waren in Wirklichkeit nicht eine Folge des zweiten, sondern eine Folge des ersten Gesprächs, das für beide Seiten völlig zufriedenstellend verlief.


“Nach zwei durchgeführten Sitzungen sah sich der Supervisor gezwungen, die Supervision abzubrechen.”


Richtig ist: Insgesamt fanden vier Sitzungen mit diesem sog. Supervisor statt. Psychotherapeut lic. phil. Roger Dreyfus unternahm alles, um meine Teamkolleginnen gegen mich aufzuhetzen. Nach vier Sitzungen brach er die sog. Supervision ab und schlug mir vor, bei ihm eine Psychotherapie zu machen, was ich aber dankend ablehnte.


“Schliesslich, mit Schreiben vom 14. Juni 2006, wandte sich die Schulhausleitung an die Schulleitung und berichtete von den aus ihrer Sicht gravierenden Problemen mit H., wozu sie Beispiele anführte.”


Richtig ist: Die Schulhausleitung hat mich in keinerlei Weise gegen die rufschädigenden Anwürfe der drei Mütter geschützt. Gravierend ist vor allem, dass die Schulhausleitung mit ihrem Brief an die Schulleitung ihrer Pflicht, die diversen Meinungsverschiedenheiten auf der Schulhausleitungsebene zu lösen, nicht nachgekommen ist.


“Am 4. Juli 2006 sandte H. an den Departementsvorsteher und an den Abteilungsleiter, ein Schreiben mit dem Titel “streng geheim”, worin er die These aufstellte, dass es neben dem Schulsystem ein zweites System gebe, das vom Leiter des schulpsychologischen Dienstes D. angeführt werde und u. a. kritische Lehrer eliminieren solle.”


Richtig ist: Die Tatsache, dass mein eigener Coach Dr. Peter Gutzwiller in Wirklichkeit auf der Seite meiner Rektorin wirkte, löste bei mir eine grosse Verwirrung aus. Deshalb wandte ich mich vertraulich an den Abteilungsleiter und dem Departementsvorsteher, ohne zu erahnen, dass die beiden höheren Beamten, nur eines im Sinn hatten, nämlich mich ebenfalls möglichst schnell krankschreiben zu lassen.


“Die Inspektion hat in der Kündigungsverfügung vom 22. August 2006 vorgehalten, ….”


Richtig ist: Die Inspektion hat alles unterschrieben, was ihr von der Rektorin unter die Nase gehalten wurde. Inspektionspräsident Peter Grossniklaus war noch nie bei mir in einer Schulstunde, hat aber die Freistellung und die Kündigung bewilligt, ohne mich vorher angehört zu haben.


” … er habe gegenüber der Schulleitung mehrmals fehlendes Kooperationsverhalten an den Tag gelegt, …”


Richtig ist: Ich habe sämtliche Gespräche, Coaching und Supervisionen mitgemacht, bis ich merkte, dass die angeblichen “Experten” mich in Wirklichkeit nicht unterstützen, sondern versuchten mich zu psychiatrisieren und auszugrenzen.


” … er sei gegenüber Eltern, Schüler/innen und Lehrpersonen mehrmals in bedrohlicher und verletzenden Art aufgetreten, …”


Richtig ist: Ich wurde von einigen wenigen Eltern, Schüler/innen und Lehrpersonen verbal provoziert und attackiert. Auch Lehrkräfte dürfen sich gegen ungerechtfertigte Kritik wehren.


” … er habe die Weisungen des Vorgesetzten vom 9. August 2006 nicht in kooperativer Weise befolgt, …”


Richtig ist: Bis heute habe ich alle Weisungen meiner Rektorin in kooperativer Weise befolgt. Allerdings ist es für mich inakzeptabel, wenn Gaby Jenö meine geschützten Grundrechtpositionen verletzt.


“… er habe die Freistellungsverfügung vom 9. August 2006 mit der Nichtwahrnehmung des amtsärztlichen Termins erneut unterlaufen …”


Richtig ist: Mit der Freistellung hat mich meine Rektorin von all meinen Aufgaben und Pflichten freigestellt. Bevor sie mich verpflichten kann, zum Amtsarzt zu gehen, muss sie meine Freistellung wieder aufheben.


“… er habe die fürsorgerischen Schritte der Schulleitung ihm gegenüber nicht als Chance wahrgenommen.”


Richtig ist: Rektorin Gaby Jenö und Personalleiter Thomas Baerlocher hatten die Absicht, mich zwangsweise zu psychiatrisieren. Nur wirklich kranke Menschen sehen in einem sog. fürsorgerischen Freiheitsentzug (FFE) eine Chance.


“Das stelle eine sehr schwere Verletzung des Vertrauensverhältnisses dar, welche die Weiterführung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar mache.”


Richtig ist: Das fragwürdige Vorgehen gewisser Staatsfunktionäre verstösst gegen die Grundsätze der vom Regierungsrat definierten Personalpolitik, wie sie im Personalgesetz unter § 5 f) festgehalten ist. In keinerlei Weise haben die Damen und Herren Jenö, Baerlocher, Gutzwiller, Signer und Eymann ein Klima der Offenheit, des Vertrauens und der Fairness geschaffen.


“Weisungen, die den Arbeitsvertrag bzw. das öffentliche Dienstverhältnis inhaltlich abändern oder in qualifizierender Weise in geschützte Grundrechtpositionen des Arbeitnehmers eingreifen, haben einer separaten gerichtlichen Kontrolle zu unterliegen und müssen damit als Verfügung erlassen werden.”


Kommentar: Diese Aussage ist korrekt. Die Meinungsfreiheit gehört zu den Grundrechtspositionen des Arbeitnehmers und darf auch von der vorgesetzten Person nicht verletzt werden. Daraus folgt, dass die Kündigungsandrohung vom 6.3.08 und die Aufforderung zur Löschung meiner Internet-Beiträge vom 14.3.08 gegen meine Grundrechte verstossen. Mit ihrer Nötigung begeht Rektorin Gaby Jenö aus meiner Sicht erneut eine schwere Pflichtverletzung.


“Es müsse nicht nur die Fähigkeit zum Unterrichten gegeben sein, sondern der gesamte Umgang mit den Kindern dürfte nicht durch gesundheitliche Störungen der Lehrperson beeinträchtigt sein.”


Kommentar: Wer in diesem Staatssystem heutzutage eine eigene Meinung vertritt, wird schnell als psychisch krank bezeichnet und krank geschrieben.


“Der Leiter des schulpsychologischen Dienstes D. und damit Fachmann, sah sich am 7. Oktober 2006 mit einem Schreiben an den Personalleiter veranlasst, der Schulleitung mitzuteilen, dass massive Aggressionen H. enthemmen und diesen sowie die Umwelt gefährden könnten.”


Kommentar: Mit diesem Schreiben versucht Dr. Peter Gutzwiller die von Gaby Jenö inszenierte Eskalationsspirale im Nachhinein zu rechtfertigen. Leider verletzt er damit seine berufliche Schweigepflicht und verleumdet mich gleichzeitig als potentiellen Gewalttäter. Auch unter dem Vorwand der Sorgfaltspflicht begeht Dr. Peter Gutzwiller meiner Meinung nach eine schwere Pflichtverletzung. Nur verwirrte und schwer traumatisierte Menschen lassen ihren Aggressionen freien Lauf. Dank meiner Internetseite konnte ich die mir zugeführten Traumatisierungen und meinen gerechten Zorn verarbeiten.


“Aus dem von ihm selbst eingereichten Schreiben eines Vaters von zwei Schülerinnen geht hervor, dass der Rekurrent dazu neigt, seine Absichten als “alleinige Wahrheit” zu deklarieren.”


Richtig ist: Aus einem praktisch ausschliesslich positiven Brief eines Vaters, hat die Präsidentin der Personalrekurskommission lic. iur. Gabrielle Kremo ausgerechnet den heikelsten Punkt aus dem Kontext isoliert und in einen neuen Zusammenhang gestellt. Die Personalrekurskommission beweist damit, dass sie weder unparteiisch ist, noch wirklich fair mit dem Arbeitnehmer umgeht.


“Alarmierend ist sodann das Schreiben des Rekurrenten vom 4. Juli 2006 an den Abteilungsleiter und an den Departementsvorsteher.”


Richtig ist: Die angedrohte Freistellung, der Vertrauensmissbrauch von Dr. Peter Gutzwiller und der Verlust meiner damaligen Partnerin haben mich tatsächlich für 24 Stunden in eine Krise gestürzt. Allerdings fand diese Krise zu Beginn meiner Sommerferien statt. Das Wohl der Schulkinder war zu keiner Zeit gefährdet. Alarmierend aber ist die Tatsache, dass der Inhalt meines streng vertraulichen Briefes an Hans Georg Signer und Regierungsrat Eymann, wenn auch in anonymisierter Form, nun im Internet erscheint. Unterdessen ist mir klar geworden, dass der Staat mit seinen Bürgern machen kann, was er will. Dank der sog. Gewaltprävention kann der Staat unliebsame Bürger auf Lebenszeit in einer geschlossenen psychiatrischen Anstalt versenken oder 48 Stunden ohne Haftgrund in eine Isolationszelle im Untersuchungsgefängnis einsperren. Das ganze System wird unterstützt und zusammengehalten von zahlreichen psychologisch geschulten Systemwächtern, wie Psychologen, Mediatoren, Supervisoren, Psychiatern, Juristen und Chefbeamten.


“Er neigt zu Überinterpretationen und verwechselt insbesondere Ursache und Wirkung.”


Richtig ist: Die vorsätzliche Verkehrung von Ursache und Wirkung ist die Strategie der Staatsfunktionäre, die Bürger in ein undurchsichtiges Lügennetz zu packen und zu traumatisieren. Früher oder später wird jeder kritische Staatsbürger vom Staat massiv traumatisiert, wenn dieser sich getraut hinter die Kulissen zu schauen. Weil Rektorin Gaby Jenö mich bei der Polizei bezichtigte, Drohmails verfasst zu haben, wurde ich von einer Sondereinheit der Kapo BL an meinem Wohnort überfallen und vor meinen Nachbarn gedemütigt.


“Aufschlussreich ist das Telefonat vom 11. August 2006, in dem der Rekurrent gegenüber einer seiner Berufskolleginnen, den Namen Tschanun genannt hat.”


Richtig ist: Claudia Gass war im Frauen-Team meine beste Kollegin. Natürlich habe ich ihr gegenüber nicht isoliert den Namen Tschanun genannt, sondern auch die Tatsache erwähnt, dass mich Rektorin Gaby Jenö und Personalleiter Thomas Baerlocher als potentiellen Selbstmörder und Amokläufer bezeichnet hätten. In meinem Telefonat informierte ich Claudia Gass im Detail über das hinterlistige Vorgehen von Gaby Jenö und Thomas Baerlocher und erwähnte in diesem Zusammenhang auch den spektakulärsten Mobbingfall der Schweiz. Heute ist mir bewusst, dass es ein grosser Fehler war, Hilfe von Claudia Gass zu erwarten.


“Das Privatgutachten des Psychiater Q., das der Rekurrent als unzulässiges Novum dem Verwaltungsgericht eingereicht hat, kann die Konsultation des Vertrauensarztes nicht ersetzen.”


Richtig ist: Der Arbeitgeber hat nur das Recht einen Vertrauensarzt einzuschalten, wenn objektiv begründete Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit beziehungsweise am Arztzeugnis des Arbeitnehmers vorliegen. Prinzipiell hat der Arbeitnehmer das Recht, den Arzt, der ihn untersuchen soll, selber auszuwählen. Der Versuch Gaby Jenös mittels eines voreingenommenen Amtsarztes meine Arbeitsfähigkeit in Frage zu stellen, erachte ich als schwere Pflichtverletzung.


Zusammenfassung:

Der vom ZPD publizierte Verwaltungsgerichtsentscheid Nr.14 ist massiv einseitig abgefasst worden. Alle staatlichen Behörden inkl. Personalrekurskommission und Verwaltungsgericht vertreten offenbar ihre eigene “staatliche Wahrheit”. Wer den zahlreichen Täuschungen und Listen des Staates nicht erliegen will, muss sich im Internet die wirkliche Wahrheit zusammensuchen. Mit meiner Internetseite möchte ich dazu beitragen.

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