Aufforderung zur Löschung der gegen die Treuepflicht verstossenden Textpassagen in ihrem Weblog
Sehr geehrter Herr H.
Mit Schreiben vom 6. März 2008 haben wir Sie aufgefordert, die rufschädigenden und gegen die Treuepflicht gemäss § 12 Abs. 2 des Personalgesetzes verstossenden Äusserungen von ihrem Weblog unter http://staatsmobbing.twoday.net bis am 10. März 2008 zu entfernen. Dieser Aufforderung sind Sie nur teilweise nachgekommen. Insbesondere müssen wir feststellen, dass Sie, entgegen der Aufforderung in unserem Schreiben vom 6. März 2008, nicht darauf verzichtet haben, neue rufschädigende Äusserungen gegen Ihren Arbeitgeber und Ihre Vorgesetzten auf ihrem Weblog zu veröffentlichen. In Ihren Einträgen vom 7. und 8. März 2008 sind erneut Aussagen enthalten, die den Ruf des Erziehungsdepartements und Ihrer Vorgesetzten schädigen.
Wir fordern Sie deshalb ein letztes Mal auf, die folgenden Abschnitte bis spätestens am 18. März 2008 vollständig aus dem Internet zu entfernen:
- den Eintrag vom 8. März 2008.
- den Eintrag vom 7. März 2008
- den Eintrag vom 19. Februar 2008
- den Eintrag vom 5. Februar 2008
- den Eintrag vom 16. Januar 2008
- den Eintrag vom 8. Januar 2008
- den Eintrag vom 1. Januar 2008
- beim Eintrag vom 19. Dezember 2007 die ersten Abschnitte bis zum Beginn der Artikel ab dem Abschnitt “Zwangseinweisung: Kurzer Prozess”
- den Eintrag vom 17. Dezember 2007
- den Eintrag vom 11. November 2007
- beim Eintrag vom 27. Oktober 2007 alle Abschnitte vor demjenigen mit dem Titel “Die Wahrheit ist nur in den 10 göttlichen Geboten zu finden”
- beim Eintrag vom 14. Oktober 2007 alle Abschnitte vor dem Abschnitt mit dem Titel “Blocher als Vorbild” mit Ausnahme des zitierten Bundesgerichtsentscheids sowie den Abschnitt mit dem Titel “Das sozialistische Schulsystem”
- den Eintrag vom 30. September 2007
- den Eintrag vom 14. September 2007
- beim Eintrag vom 10. September 2007 den Abschnitt mit dem Titel “Bravo, Frau Sandrin!”
- beim Eintrag vom 29. Juni 2007 die folgenden Abschnitte:
• Den Einleitenden Abschnitt
• Abschnitt “Sozialistische Behördenwillkür”
• Abschnitt “Repressives Erziehungsdepartement”
• Abschnitt “Ist die SP zahm?”
• Abschnitt “Machtpolitik der SP”
” Abschnitt “Cola und die linke Schulpolitik”
• Abschnitt “Reale Probleme werden fiktiv”
• Abschnitt “Sozialistischer Totalitarismus”
• Abschnitt “Mobbing im Basler Schulsystem”
• Abschnitt “ED-Totalitarismus”
• Abschnitt “Politische Glaubwürdigkeit”
In sämtlichen dieser Einträge werden konkrete und jeweils auch in ihrer Gesamtheit rufschädigende Äusserungen gegenüber ihrem Arbeitgeber oder ihren (namentlich genannten) Vorgesetzten geäussert. Ihre Kritik geht dabei über das zulässige Mass hinaus, denn die Einträge lassen die durch die Treuepflicht gebotene Zurückhaltung sowie Sachlichkeit und Objektivität vermissen. Sollten die entsprechenden Passagen in ihrem Blog bis am 18. März 2008 nicht vollständig aus dem Internet entfernt sein, behalten wir uns die Kündigung ihres Anstellungsverhältnisses gemäss den Bestimmungen des Personalgesetzes vor. Zudem fordern wir Sie auf, künftig Publikationen, die ehr- oder persönlichkeitsverletzend sind oder gegen die Treuepflicht verstossen, zu unterlassen.
Mit freundlichen Grüssen
Gaby Jenö
Rektorin
Kopie z.K.:
- Herr Dr. iur. R. Jucker, Gerbergasse 13, Postfach 728, 4001 Basel
- Herr P. Grossniklaus Inspektionspräsident
- Herr Th. Baerlocher, Leiter Personal, ED Ressort Schulen