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Die Rolle des Ersten Staatsanwalts

Montag, Mai 19th, 2008

Auch der Erste Staatsanwalt von Basel-Stadt Dr. Thomas Hug vertritt im aktuellen Mobbing-Skandal des Basler Erziehungsdepartements die Sicht der Exekutive. In seinem Schreiben vom 15.5.08 bezieht er sich auf die zahlreichen Strafanzeigen, die Lehrer H. gegen seine Vorgesetzte eingereicht hat. Unter anderem schreibt er:

“Die von Ihnen zur Anzeige gebrachten Sachverhalte sind eingehend auf das Vorliegen strafrechtlich relevanter Umstände bzw. eines hinreichenden Tatverdachts geprüft worden. Im vorliegenden Fall konnten keine Anhaltspunkte festgestellt werden, welche die Einleitung einer Strafuntersuchung gerechtfertigt hätten.”

Wenn man den Ersten Staatsanwalt Dr. Thomas Hug ernst nehmen würde, käme man zur Überzeugung, dass …

Gaby Jenö keinen Amtsmissbrauch begangen habe, obwohl sie Lehrer H. mit ihrer unrechtmässigen Kündigung nachweislich in die Arbeitslosigkeit getrieben hat.

Gaby Jenö keine falschen Anschuldigungen getätigt habe, obwohl sie Lehrer H. aktenkundig als angeblich potentiellen Selbstmörder und Amokläufer dargestellt hat und ihm schliesslich wegen nachweislich nie geäusserten angeblichen Drohungen ein Strafverfahren aufgezwungen hat.

Gaby Jenö die Rechtspflege nicht irregeführt habe, obwohl sie nachweislich aus ihrer “subjektiven Wahrnehmung” vorsätzlich einen “objektiven Tatbestand” konstruiert hat.

Gaby Jenö keine Amtsanmassung begangen habe, obwohl sie von Lehrer H. nachweislich ein psychiatrisches Gutachten verlangt hat, laut Personalgesetz aber höchstens das Recht hat, Mitarbeiter zu einer vertrauensärztlichen Untersuchung zu verpflichten.

Gaby Jenö keine Nötigung begangen habe, obwohl sie Lehrer H. nachweislich mit zwei Kündigungsandrohungen gezwungen hat, einer vertrauensärztlichen Untersuchung zuzustimmen und auf seine Meinungsfreiheit zu verzichten.

Gaby Jenö keine üble Nachrede begangen habe, obwohl sie Lehrer H. mittels ihrer “subjektiven Wahrnehmungen” und ihrer strategischen Strafanzeige vorsätzlich das Profil eines potentiellen Selbstmörders und Amokläufers verpasst hat.

Gaby Jenö keine Drohung getätigt habe, obwohl sie Lehrer H. nachweislich mit zwei Kündigungsandrohungen in Angst und Schrecken versetzt hat.

Gaby Jenö keine Verleumdung begangen habe, obwohl sie nachweislich an Drittpersonen weitergegeben hat, dass Lehrer H. in seinem Weblog angeblich den Arbeitgeber Basel-Stadt verunglimpft haben soll.

Gaby Jenö kein falsches Zeugnis abgegeben habe, als sie während der Verhandlung vor Appellationsgericht nachweislich behauptet hat, Lehrer H. habe verschiedene Termine des Vertrauensarztes nicht wahrgenommen.

Gaby Jenö keine einfache Körperverletzung begangen habe, obwohl sie Lehrer H. mit ihren unrechtmässigen Handlungen laut einem psychiatrischen Gutachten schwerste psychische Verletzungen zugefügt hat.

Als Erster Anwalt des Staates hat Dr. Thomas Hug ausschliesslich die Interessen des Staates zu vertreten. Aber auch seine Macht ist endlich. Laut der neuen Verfassung des Kanton Basel-Stadt soll die Gewaltenteilung angeblich immer noch existieren. Lehrer H. hat sich nichts vorzuwerfen. Er ist ein gradliniger und konsequenter Lehrer, der nicht nach ideologischen Kriterien unterrichtet, sondern mittels Herz, Kopf und Hand die Schülerinnen und Schüler nach bestem Wissen und Gewissen fordert und fördert. Dass sich Gaby Jenö dadurch bedroht fühlt, ist nicht das Problem von Lehrer H.!

http://bazonline.ch/schweiz/standard/Strafanzeige-von-Blocher-und-Moergeli-abgelehnt/story/24353365

Der Beste muss mitunter lügen; zuweilen tut er’s mit Vergnügen. (W. Busch)

Montag, Mai 12th, 2008


“Herr H. hat in Briefen an Sie, sehr geehrte Eltern, die für den Schulkreis Ost zuständige Rektorin der Orientierungsschule, die Schulhausleitung und verschiedene Lehrpersonen des Brunnmattschulhauses wie auch Eltern der Klasse 3b beschuldigt, eine Mobbingkampagne gegen ihn zu führen. Wir haben diese schwerwiegenden Anschuldigungen überprüft und beurteilen sie in keiner Weise als gerechtfertigt. Wir bitten die Eltern, ihnen keinen Glauben zu schenken. So gibt es keinen begründeten Hinweis darauf, dass Lehrpersonen oder Mitglieder der Schulhaus- und Schulleitung oder Eltern falsche Vorhaltungen gegenüber Herrn H. geäussert hätten, um ihn in Misskredit zu bringen.”

Dr. Christoph Eymann, Vorsteher des Erziehungsdepartements


“Die Schulleitung und die Inspektion der Orientierungsschule, welche die Kündigung gegenüber Herrn H. aussprachen bzw. genehmigten, haben ihren Auftrag verantwortungsvoll wahrgenommen und die gesetzlichen Vorschriften korrekt angewandt. Sie haben mit ihren Entscheidungen keine persönlichen Interessen verfolgt, sondern ausschliesslich das Wohl der Kinder und der Schule.”

Dr. Christoph Eymann, Vorsteher des Erziehungsdepartements


“Wir wissen, dass der Unterricht von Herrn H. in der Elternschaft auch Zustimmung und Rückhalt erfahren durfte. So sind denn auch aus der Sicht des Erziehungsdepartementes und der Orientierungsschule die Qualitäten des Unterrichts von Herrn H. unbestritten. Trotzdem war die Kündigung unvermeidlich.”

Dr. Christoph Eymann, Vorsteher des Erziehungsdepartements

Die “subjektiven Wahrnehmungen” der Gaby Jenö

Freitag, Mai 9th, 2008

Diverse interne E-Mails und Aussagen von Gaby Jenö beweisen, dass die OS-Rektorin mit ihren “subjektiven Wahrnehmungen” im aktuellen Mobbingfall des ED vorsätzlich eine masslose Hysterie entfacht hatte, um damit eine Eskalation der Ereignisse zu provozieren, die jeglichen gesunden Menschenverstand vermissen lässt. Aufgrund des von ihr mutwillig erzeugten Klima der Angst, wurde Lehrer H. von einer Sondereinheit der Kantonspolizei Basel-Land an seinem Wohnort mit Brachialgewalt überwältigt und dem Untersuchungsgefängnis Waaghof zugeführt. Allerdings gelang es Gaby Jenö nicht, den völlig ahnungslosen Lehrer H. fristlos zu entlassen, ihn zu kriminalisieren und ihn schliesslich in einer geschlossenen psychiatrischen Anstalt zu einem IV-Fall zu “therapieren”. Lehrer H. liess sich von niemandem provozieren, blieb immer gelassen und wusste sich zu wehren.

Bis auf den heutigen Tag ist Lehrer H. von Regierungsrat Dr. Christoph Eymann leider in keinerlei Art und Weise unterstützt worden. Die folgenden Dokumente kennt auch Dr. Christoph Eymann. Trotzdem ist der Leiter des Erziehungsdepartements immer noch der Meinung, dass Gaby Jenö “ihren Auftrag verantwortungsvoll wahrgenommen und die gesetzlichen Vorschriften korrekt angewandt” hat. Das Appellationsgericht hat die Entlassung von Lehrer H. am 18.12.07 aber als unrechtmässig erklärt und damit die Kündigungsverfügung von Gaby Jenö wieder aufgehoben. Noch immer hindert Gaby Jenö Lehrer H. jedoch daran, seiner Arbeit nachzugehen. Die folgenden Original-Zitate zeigen deutlich auf, wie Gaby Jenö mittels ihren “subjektiven Wahrnehmungen” ein Klima der Angst geschaffen hatte, um Lehrer H. möglichst effizient zu schaden.

E-Mail von Gaby Jenö an Amtsarzt Dr. med. Marc Meier vom 11.8.06

Lieber Herr Meier

Ich habe soeben bei der Polizei versucht eine Anzeige zu machen. Die Polizistin wies mich darauf hin, dass Sie als Amtsarzt den Sozialdienst der Polizei und die Psychiatrie einschalten können. Ich denke, dies wäre gut und notwendig. Zudem habe ich jetzt auf Anraten der Polizei den Polizeiposten kontaktiert und sie schicken eine Patrouille vorbei, um zu schauen, ob alles in Ordnung ist. Weiter können sie aber nichts unternehmen.

Herzliche Grüsse

Gaby Jenö

Aussagen von Gaby Jenö anlässlich ihrer Strafanzeige gegen Lehrer H. vom 11.8.06

“Ich denke, er könnte sich auch selber etwas antun. Es wird einfach immer ein Stückchen ernster.”

“Die erste direkte Drohung (Tschanun) fand am 07.08.2006 beim Gespräch mit Grossniklaus Peter statt. Er selber fühlte sich aber nicht bedroht und hat aus diesem Grund keine Anzeige erstattet. Mir wurde es aber mulmig und dachte mir, dass mir das überhaupt nicht gefalle.”

“Er hat mich früher schon durch das ganze Lehrerzimmer verfolgt, weil ich nicht mit ihm reden wollte.”

“Er hat nun alle Beschwerden fotokopiert. Er weiss also von welchen Personen welche Art von Beschwerden schriftlich eingegangen sind. Diese Situation kann ich nun natürlich auch nicht so leicht einschätzen.”

“Ein Inspektionsmitglied ist an mich gelangt. Er hat mich gefragt, ob ich nicht Angst habe, dass Herr H. einmal herumballere? Da machen sich also allen Anschein auch noch andere Gedanken, nicht nur ich.”

E-Mail von Gaby Jenö an Hans Georg Signer vom 15.8.06

Lieber Hans Georg

Nach dem sehr informativen Gespräch mit Herr Hänggi, denke ich, dass wir den Weg fristlose Kündigung wählen sollten. Allerdings hat er auch zu bedenken gegeben, dass eine Eskalation möglich wäre. Auf sein Anraten habe ich versucht, noch mit dem Psychiater von Baselland Kontakt aufzunehmen – die Vormundschaftsbehörde Baselland ist aber am Dienstagnachmittag nicht erreichbar. Um 6 Uhr treffe ich P. Grossniklaus und werde mit ihm ein Datum für die Inspektionssitzung vereinbaren.

Liebe Grüsse

Gaby Jenö

E-Mail von Gaby Jenö an Dr. med. Marc Meier vom 18.8.06

Lieber Herr Meier

Gestern Abend hat die Inspektion einstimmig die ordentliche Kündigung von H. beschlossen. Alle waren sichtlich erleichtert, dass es keine fristlose war. Herr Signer musste H. heute per mail informieren, dass er nicht mehr an der OS unterrichten wird, da in der BAZ morgen ein Zeitungsartikel erscheint, den sie nicht mehr gewillt ist zurückzuhalten. Gerne hätten wir dies heute H. und seinem Anwalt in einem Gespräch mitgeteilt, aber H. will dieses Gespräch erst am Dienstag, da sein Anwalt heute offensichtlich nicht abkömmlich ist. Ihre Vorschläge werde ich auch noch Herrn Signer und Herrn Baerlocher zeigen – ich denke aber, dass es schwierig wird, eine geeignete Arbeit zu finden.

Herzlichen Dank und gutes Wochenende

Gaby Jenö

Akteneinsicht beim Basler Strafgericht

Dienstag, Mai 6th, 2008

Kürzlich hatte ich das “Vergnügen” die Akten der Einvernahmeprotokolle der 9 Angeschuldigten im Mobbingfall betr. Lehrer H. zu studieren. Die Rekurskammer berechnete Lehrer H. für jede einzelne Photokopie 3 Franken. Wer im Kanton Basel-Stadt zu seinem Recht kommen will, wird bekanntlich zuerst einmal schwer zur Kasse gebeten.

Aufgrund der 9 Strafanzeigen gegen Jenö und Konsorten wurden die 9 Beklagten im Jahre 2007 von der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt zum aktuellen Basler Mobbing-Skandal vernommen. Konsequent stritten die Angeschuldigten sämtliche Fakten ab. Im Lügennetz, welche die Täterschaft um Lehrer H. konstruiert hatte, wurden aber allmählich erste Ungereimtheiten sichtbar, die von Staatsanwältin Eva Eichenberger jedoch mittels einseitiger Einstellungsbeschlüsse vorsätzlich wieder vertuscht wurden.

Schulhausleiterin Marianna Arquint gab zum ersten Mal zu, dass sie wichtige Notizen zu den Elterngesprächen vorsätzlich vernichtet hatte. Gleichzeitig aber behauptete sie frech, Lehrer H. sei damit einverstanden gewesen.

Richtig ist: Lehrer H. wollte Kopien dieser Notizen, weil sie bestätigten, dass die Gespräche konstruktiv verliefen. Marianna Arquint verweigerte Lehrer H. aber konsequent, diese Notizen zu kopieren.

Schulhausleiterin Denise Haberthür wollte sich nicht mehr daran erinnern, ob beim zweiten Elterngespräch ein Protokoll erstellt wurde. Sie wusste aber noch genau, weshalb die Schulhausleitung in ihrem Brief an die Schulleitung von drastischen Problemen mit Lehrer H. gesprochen habe. Wörtlich meinte sie dazu:

“All diese Probleme wurden uns von vertrauenswürdiger Seite zugetragen, teilweise auch schriftlich.”

Mit dieser Aussage beweist Denise Haberthür, dass es an der Orientierungsschule üblich ist, mittels Eltern-Denunziationen gezielt Lehrpersonen in die Arbeitslosigkeit zu treiben.

Schulhausleiter Benjamin Liebherr behauptete, es hätte zu keiner Zeit Absprachen mit dem von Gutzwiller empfohlenen Team-Supervisor Roger Dreyfus, Herrn Gutzwiller und dem Amtsarzt gegeben.

Richtig ist: Gutzwiller empfahl Lehrer H. eine Psychoanalyse, Gutzwiller brachte Roger Dreyfus als Team-Supervisor ins Spiel und Roger Dreyfus wollte Lehrer H. eine Psychotherapie aufschwatzen..

Rektorin Gaby Jenö gab überraschend zu, dass Lehrer H. sie nie persönlich bedroht habe.

Sie habe als Rektorin aber ausschliesslich ihre Verantwortung gegenüber ihrer Kollegen und auch gegenüber von Herr H. wahrgenommen. Wörtlich steht in den Akten:

“Gemäss vorliegendem Strafverfahren haben Sie Lehrer H. mit einer unrechtmässigen Freistellung und anschliessender Kündigung konkret in die Arbeitslosigkeit getrieben.”

Antwort von Gaby Jenö: “Nein, das habe ich nicht gemacht.”

Auch der Leiter des Schulpsychologischen Dienstes Dr. Peter Gutzwiller war sich anlässlich seiner Befragung keiner Schuld bewusst. Als er gefragt wurde, weshalb er Lehrer H. als potentiellen Gewalttäter dargestellt habe, berief er sich auf seine Schweigepflicht. Als er gefragt wurde, warum er das zweite Gespräch abgebrochen habe, versuchte er mit einer unglaubwürdigen Lügenstrategie seine Haut zu retten. Seine “Wahrnehmung” teilte er folgendermassen mit:

“Dazu muss ich noch ergänzen, dass sich sein Verhalten und seine verbalen Äusserungen und unverbalen Äusserungen an diesen Elterngesprächen, dermassen aggressiv gewesen sind, dass ich das Gespräch abgebrochen habe. Wenn ich Rektor gewesen wäre, hätte ich Sofortmassnahmen ergriffen. Das war dermassen unter der Gürtellinie. Lehrer H. hatte die Fassung verloren. Er wusste nicht mehr, was er machte. Ich kann den Wortlaut nicht mehr genau wiedergeben. Aber es waren massive Bedrohungen gegenüber den Eltern, der Schulhaus- und Schulleitung. Die Drohung bestand darin, dass er die Eltern als Lügner darstellte.”

Richtig ist: Lehrer H. hatte in diesem Gespräch eine aggressive Mutter in ruhigem und sachlichen Ton darauf aufmerksam gemacht, dass der Inhalt der Strafaufgabe ihrer Tochter die Wahrheit spiegle und damit die “Wahrnehmung” der Mutter nicht mehr glaubwürdig sei.

Personalchef Thomas Baerlocher gab indirekt zu, dass Dr. Peter Gutzwiller seine Schweigepflicht gebrochen hatte. Er formuliert es mit den Worten:

“Der Aspekt Gesundheit kam ebenfalls ins Spiel, weil es Aussagen gibt von Dr. Peter Gutzwiller, nachdem Herrn H. ein “Borderliner” sei.”

Indirekt gab Baerlocher auch zu, dass man Lehrer H. zu einer angeblichen “Psychotherapie” nötigen wollte. Wörtlich heisst es:

“Fakt ist, dass es mir und allen darum gegangen ist, dass Herr H. sich freiwillig mit seiner psychischen Verfassung auseinandersetzt.”

Amtsarzt Dr. Marc Meier, der Lehrer H. konsequent die Akteneinsicht verwehrt hatte, behauptete, frech, er habe nie die Absicht gehabt, Lehrer H. die Akteneinsicht zu verweigern. Immerhin offenbarte er zum ersten Mal die Gründe, weshalb Lehrer H. mittels eines Fürsorgerischen Freiheitsentzug (FFE) aus dem Verkehr hätte gezogen werden sollen. Wörtlich heisst es:

“H. wurde von verschiedenen Personen als bedrohlich empfunden.”

Auch die Aussagen von Notfallpsychiater Dr. Markus Spieler bestätigen, dass vorsätzlich versucht wurde, die Bewegungsfreiheit von Lehrer H. mittels FFE einzuschränken. In den Akten heisst es:

“Die Anklage widerspiegelt das subjektive Erleben von Herrn H. und stimmt nicht mit den Tatsachen überein. Es fand eine normale psychiatrische Exploration statt. Es ging dann aber schon um die Frage der Einweisung. Es ging primär um die Frage eines FFE. Mit einem FFE verbunden ist die Einschränkung der Bewegungsfreiheit. Meine Vorgehensweise war absolut professionell.”

Auch Ressortleiter Hans Georg Signer gab indirekt zu, Lehrer H. genötigt zu haben, sich krankschreiben zu lassen. Signers Wortwahl lautete folgendermassen:

“Zutreffend ist, dass ich Herrn H. mehrmals versuchte zu motivieren, sich in ärztliche Abklärung zu begeben.”

Auch bestätigte er seine tendenziösen Briefe an die Staatsanwaltschaft und an die Gesundheitsdienste. In Signers Sprache heisst es:

“Ich habe in sachlicher Art einen objektiven Sachverhalt den zuständigen Amtsstellen zugestellt, der mir zum Schutze aller Involvierten wichtig erschien.”

Fazit: Die Aussagen der 9 Angeschuldigten bestätigen, dass Lehrer H. vorsätzlich mittels unhaltbaren “subjektiven Wahrnehmungen” der Täterschaft massiv psychisch unter Druck gesetzt wurde. Zahlreiche Indizien weisen darauf hin, dass Lehrer H. mittels FFE in einer psychiatrischen Klinik hätte entsorgt werden sollen. Lehrer H. hat sich aber in sämtlichen Situationen äusserst korrekt und professionell verhalten.

In einer zufällig entstandenen Tonaufnahme, wird das Vorgehen des Notfallpsychiaters Dr. Markus Spieler eindrücklich dokumentiert. Darin beweist Lehrer H., dass er auch in einer äusserst unangenehmen Situation immer ruhig und anständig bleibt. Das Tondokument zeigt in seiner vollen Objektivität, wie Lehrer H. von einem arglistigen “Notfallpsychiater” massiv provoziert wird. Dabei wird nicht das subjektive Erleben von Lehrer H. sichtbar, sondern die äusserst brisante objektive Wahrheit. Da die Tonaufnahme dem Zufall zu verdanken ist und ausschliesslich der Wahrheitsfindung dient, dürfte es der Rekurskammer des Basler Strafgerichts gut anstehen, das brisante Beweismaterial vollumfänglich zu würdigen.

Behaupten, lügen, verdrehen, abstreiten

Freitag, Mai 2nd, 2008

Heute morgen fand ich auf meinem Weblog folgende Desinformation eines gewissen “ZGB”. ZGB schrieb wörtlich:


“Die Angaben in diesem Blog sind einseitig dargestellt und auch falsch. Wichtige Informationen sind weggelassen worden. Daraus ergibt sich ein verkehrtes Bild der tatsächlichen Ereignisse. Lehrer H., der Benutzer dieses Blogs, missbraucht diesen Blog für seinen persönlichen Rachefeldzug.”


Diese von “ZGB” bösartig in Umlauf gebrachten unwahren Behauptungen, tragen die Handschrift des Chefideologen und Medienverantwortlichen im Ressort Schulen. Von der selben Person stammt vermutlich auch die Behauptung, dass die neuen Leitungsstrukturen keine Hierarchisierung und Oekonomisierung der Schulen sei. Die “Wahrnehmung” der staatlichen Chefbeamten hat bekanntlich meistens wenig mit “Wahrheit” zu tun. Ich befasse mich jetzt schon länger mit der Geschichte von Lehrer H. und weiss, dass Lehrer H. manchmal zwar ein Dickkopf ist, aber ich kenne ihn jetzt schon seit vielen Jahren als grundehrlichen Menschen, der zwar nicht immer sehr diplomatisch ist, aber seine Meinung sachlich und konsequent vertritt. Lehrer H. ist während seiner Sommerferien tatsächlich von der “Sondereinheit Barrakuda” überfallen worden. Und dies nur aufgrund gewisser Wahnvorstellungen einer Chefbeamtin, die sich diesen verantwortungsvollen Posten mittels Gender-Bonus unter den Nagel reissen konnte. Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die von dieser Chefbeamtin verfügte Kündigung unrechtmässig war. Leider behauptet das gleiche Gericht, dass Lehrer H. nur wegen eines Formfehlers gewonnen habe. Das ist leider nur die halbe Wahrheit. Hätten Lehrer H. und sein Anwalt nicht innert 10 Tagen Rekurs gegen die unrechtmässige Kündigung eingereicht, hätte der angebliche “Formfehler” zur definitiven Entlassung von Lehrer H. geführt. Unterdessen ist Lehrer H. sogar vom sog. “Vertrauensarzt” des Staates untersucht worden. Es existieren zwei psychiatrische Gutachten, die bestätigen, dass Lehrer H. zwar überdurchschnittlich wenig “unkritische Untertanenmentalität” zeigt, ansonsten aber völlig gesund und arbeitsfähig ist. Für Lehrer H. ist der Beruf des Lehrers kein Job, sondern eine Berufung. Kündigungen aus politischen Gründen sind noch immer unrechtmässig. Wer jedoch verfolgt, wie die Personalrekurskommission und das Appellationsgericht das neue Personalgesetz willkürlich zum Nachteil der Arbeitnehmer auslegen und damit auf kantonaler Ebene eine fragwürdige eigene Gesetzesauslegung etablieren, kommt ins Staunen.

Lehrer H. muss nach eigenen Angaben pro Strafanzeige Fr. 500.–, also insgesamt Fr. 4500.– bezahlen, wenn er sein Rekursrecht wahrnehmen will. Wahrscheinlich würde Lehrer H. mit diesem Geld lieber in die Ferien fahren. Wenn er seine Arbeit nach den Sommerferien wieder aufnehmen könnte, wäre Lehrer H. vielleicht sogar bereit auf einen Rekurs zu verzichten. Aber so gut kenne ich Lehrer H. auch wieder nicht!

Rekurs gegen Einstellungsbeschluss (Teil 1)

Mittwoch, April 30th, 2008

Rekursbegründung

Alle Behauptungen von Staatsanwältin lic. iur. Eva Eichenberger werden vom Anzeigensteller bestritten. Der Anzeigensteller hält an allen seinen Strafanzeigen fest, und beantragt, dass sämtliche Strafverfahren wieder eröffnet werden und die allfälligen Kosten zu Lasten des Staates gehen. Alle begangenen Delikte haben offensichtlich das Ziel, den Anzeigensteller aus dem Schuldienst auszugrenzen. Aufgrund der zahlreichen Delikte der Täterschaft ist der Anzeigensteller tatsächlich seit bald zwei Jahren ohne Arbeit. Damit ist bei sämtlichen Delikten der bekannten Täterschaft der Nachweis des objektiven Tatbestandes erbracht.

Tatsächliches zu Benjamin Liebherr, Marianna Arquint und Denise Haberthür

Amtsmissbrauch

Nötigung

Die Schulhausleitung betont auf ihrem Formular, dass es nötig sei, die Entbindungserklärung zu unterzeichen. Mit der Unterzeichnung hätte der Anzeigensteller den Supervisor und Psychotherapeuten lic. phil. Roger Dreyfus zu seinem Nachteil von der Schweigepflicht befreit. Auf dem Formular befindet sich jedoch kein Hinweis, dass die Unterschrift freiwillig geleistet werden darf. Mit diesem arglistigen Vorgehen versucht die SHL den Anzeigesteller zu einer Unterzeichnung zu nötigen, um damit dessen Psychiatrisierung vorwärts zu treiben. Damit ist der objektive Tatbestand der versuchten Nötigung erfüllt. Gleichzeitig sammelt die Schulhausleitung hinter dem Rücken des Anzeigestellers Akten, ohne diesen darüber zu orientieren. Leider kommt die Schulhausleitung damit aber ihrer eigentlichen Pflicht nicht nach, die Meinungsverschiedenheiten der drei Mütter mit dem Anzeigensteller zu klären. Stattdessen treibt die Schulhausleitung mit ihrem Brief an die Schulleitung den gravierenden und drastischen Verlauf der Eskalation massiv vorwärts. Mit ihrer unrechtmässigen Amtsführung haben die drei Schulhausmitglieder den Weg in die Eskalation vorbereitet. Damit ist der objektive Tatbestand des vorsätzlichen Amtsmissbrauchs eindeutig erfüllt.

Tatsächliches zu Dr. Peter Gutzwiller

Verletzung des Berufsgeheimnisses

Amtsmissbrauch

falsche Anschuldigung

Dr. Peter Gutzwiller ist als Leiter des Schulpsychologischen Dienstes Basel-Stadt Mitglied einer Behörde. Gaby Jenö hat dem Anzeigensteller die Weisung erteilt, ein “Coaching” bei Dr. Gutzwiller zu besuchen. Es fanden fünf vertrauliche Gespräche statt, in denen der Anzeigensteller Dr. Peter Gutzwiller anvertraute, er werde von Gaby Jenö gemobbt. Diese vertraulichen Informationen gab Dr. Peter Gutzwiller offensichtlich an Gaby Jenö und Thomas Baerlocher weiter. Damit verletzte Gutzwiller nicht nur seine Schweigepflicht, sondern diskreditierte den Anzeigesteller bei seinen Vorgesetzten massiv. In der Einvernahme bei der STAWA vom 20.11.2007, behauptet Dr. Peter Gutzwiller, er sei in den anfangs 2006 anberaumten zwei Elterngesprächen selbst Zeuge angeblich “aggressiven Verhaltens und massiver Drohungen des Anzeigenstellers”, dass er sich veranlasst sah, ein Gespräch abzubrechen. Diese Aussage Gutzwillers ist eine böswillige Lüge! Der Anzeigensteller war zu keiner Zeit aggressiv und hat nie “massive Drohungen” geäussert. Es gibt keinerlei Beweise, die belegen, dass der Anzeigensteller jemandem gedroht haben soll. Wenn der Anzeigensteller während der beiden Elterngespräche “massive Drohungen” ausgestossen hätte, wäre dieser von Rektorin Gaby Jenö sofort zu Recht freigestellt worden und die angeblichen Drohungen wären unmittelbar in einer Aktennotiz festgehalten worden. Auch in Baerlochers Protokoll vom 28.6.06 ist von “massiven Drohungen” nirgends die Rede. Im zweiten Elterngespräch entlarvte der Anzeigensteller anhand der Strafaufgabe einer Schülerin deren Mutter als Lügnerin, worauf Dr. Peter Gutzwiller das Gespräch abbrach. An Stelle eines kompetenten Coachings hat Dr. Peter Gutzwiller den Anzeigensteller völlig haltlos als selbst- und fremdgefährlichen Lehrer verleumdet und damit die gravierenden und drastischen Entwicklung der späteren Ereignisse vorgespurt. Selbst während der Akteneinsicht vom 24.10.06 bei Dr. Peter Gutzwiller, ist keine Spur von Aggressivität in der Stimme des Anzeigenstellers wahrzunehmen. In der Tonaufzeichnung, die von Dr. Peter Gutzwiller ausdrücklich genehmigt wurde, liest Dr. Peter Gutzwiller aus seinen Akten vor. Er erwähnt zwar den Ausdruck “Mobbing” aber von angeblich “massiven Drohungen” ist keine Rede. Mit seinem böswilligen Doppelspiel hat Dr. Gutzwiller das Vertrauen des Anzeigenstellers und damit sein Berufsgeheimnis verletzt, sein Amt missbraucht und den Anzeigensteller mit seinen falschen Anschuldigungen massiv diskreditiert. Damit ist der objektive Tatbestand der falschen Anschuldigung und des Amtsmissbrauchs erfüllt.

Beweis: CD 1, Track 8

Tatsächliches zu Gaby Jenö

Amtsmissbrauch

Falsche Anschuldigung

Irreführung der Rechtspflege

Nötigung

Üble Nachtrede

Anlässlich ihrer Strafanzeige behauptet Gaby Jenö, der Anzeigensteller hätte diverse Drohungen mündlich sowie per E-Mail an diverse Personen ausgesprochen. Da in Wirklichkeit kein einziges Mail mit einer angeblichen Drohung existiert, ist die Behauptung von Gaby Jenö als falsche Anschuldigung zu taxieren.

Beweis: Anzeigerapport vom 11.8.06

Dass sich Gaby Jenö bedroht fühlt, wenn der Anzeigesteller seiner Teamkollegin Claudia Gass gegenüber vertraulich erwähnt, dass er gelesen hätte, dass Günther Tschanun das spektakulärste Mobbingopfer der Schweiz sei, verweist eindeutig auf eine gestörte subjektive Wahrnehmung der Anstellungsbehörde. Folglich ist der objektive Tatbestand der angezeigten “Drohung” in keinerlei Art und Weise erfüllt. Ihre Behauptung, der Anzeigensteller hätte sich mit Günther Tschanun verglichen, stützt sich auf ein hinterhältiges Gerücht, welches Claudia Gass über Marianna Arquint in die Welt gesetzt hat. Mit ihrer Anzeige missbraucht Gaby Jenö das Strafrecht zur Diffamierung des Gegners.

Wenn die beiden Staatsfunktionäre Jenö und Baerlocher den Anzeigensteller bei der Vormundschaftsbehörde nicht der akuten Selbst- und Fremdgefährdung bezichtigt hätten, wäre dieser nie auf die Idee gekommen, zu diesem Thema im Internet zu recherchieren und hätte folglich auch nie den Namen von Güther Tschanun mit dem Thema Mobbing in Verbindung gebracht. Dass der Anzeigesteller seine beste Teamkollegin Claudia Gass und den angeblich unabhängigen Inspektionspräsidenten Peter Grossniklaus über seine Recherchen im Internet informieren wollte, ist objektiv nachvollziehbar. Einen langjährigen Mitarbeiter als selbst- und fremdgefährlich zu bezeichnen und ihn anschliessend wegen angeblicher “massiver Drohung” bei der Strafverfolgungsbehörde zu denunzieren, ist hinterhältig und bösartig. Gaby Jenö hat mit ihren zahlreichen Schreiben und Aktivitäten ein Klima der Angst und der Hysterie geschaffen. Ausserdem hat sie den Anzeigensteller mit ihrer unrechtmässigen Kündigung massiv in eine psychische Notlage gebracht. All die genannten Fakten erfüllen eindeutig den objektiven Tatbestand des Amtsmissbrauchs. Jenö hat ohne jeglichen Beweis eine Strafanzeige gegen den Anzeigensteller eingereicht und damit die Rechtpflege vorsätzlich in die Irre geführt. Offensichtlich hat Jenö mit der Realisierung ihrer Strafanzeige beabsichtigt, einen rein subjektiven in einen angeblich objektiven Tatbestand umzuwandeln. Ihre Anzeige ist daher ausschliesslich taktischer Natur. Leider ist Staatsanwältin lic. iur. Dora Weissberg offensichtlich entgangen, dass das Strafverfahren wegen angeblicher Drohung ausschliesslich auf der subjektiven Wahrnehmung von Gaby Jenö begründet ist. Damit fehlt der objektive Tatbestand vollständig. Mit der Realisierung ihrer böswilligen Strafanzeige vergleicht Gaby Jenö den Anzeigensteller nicht nur mit dem Mobbingopfer Tschanun, sondern leider auch vorsätzlich mit dem Amokläufer Tschanun. Damit ist auch der Tatbestand der üblen Nachrede eindeutig erfüllt. Dr. Rolf Jucker hat dazu fristgerecht eine Privatklage eingereicht.

Tatsächliches zu Thomas Baerlocher

Amtsmissbrauch

Nötigung

Falsche Anschuldigung

Das Schreiben von Thomas Baerlocher vom 7.7.06 an die Vormundschaftsbehörde erfüllt den objektiven Tatbestand des Amtsmissbrauchs und der versuchten Nötigung.

Einen völlig gesunden Menschen über den Amtsweg zu pathologisieren und zu psychiatrisieren und ihm dabei seine Selbstkompetenz abzusprechen, grenzt an schwere Körperverletzung. Die falschen Anschuldigungen Baerlochers lösen bei der Vormundschaftsbehörde eine Reaktion aus, die den Anzeigensteller erneut unter Druck setzt. Baerlocher schreibt vorsätzlich die Unwahrheit, wenn er schreibt:

“Die Indizien deuten auf eine sehr hohes Bedrohungspotential gegen sich selbst, aber auch gegenüber seiner Umgebung: Aussagen über Suizid und Bedrohungen gegenüber den vorgesetzten Stellen zeigen dies auf. Dringendes, ärztliches Handeln ist aus unserer Sicht angesagt.”

Beweis: Schreiben Baerlochers an Vormundschaftsbehörde vom 7.7.06

Mit dem Schreiben vom 7.7.06 weckt Baerlocher bei der Vormundschaftsbehörde den Eindruck, der Anzeigesteller sei unzurechnungsfähig. Damit ist der objektive Tatbestand der falschen Anschuldigung erfüllt.

Beweis: Schreiben der Vormundschaftsbehörde vom 12.6.06

“Von ihrem Arbeitgeber ist bei und die Meldung eingegangen, dass sie aus gesundheitlichen Gründen angeblich ihre Angelegenheiten nicht mehr selber regeln können.”

Rekurs gegen Einstellungsbeschluss (Teil 2)

Mittwoch, April 30th, 2008

Tatsächliches zu Hans Georg Signer

Amtsmissbrauch

Nötigung

Falsche Anschuldigung

Hans Georg Signer hat den Anzeigensteller 5 Minuten nach dem Besuch des Notfallpsychiaters telefonisch kontaktiert. Signer hat sich weder vor diesem Telefonat, noch nach diesem Telefonat je wieder nach dem Anzeigensteller erkundigt. Es ist davon auszugehen, dass Dr. Markus Spieler nach dem Verlassen der Wohnung des Anzeigenstellers Hans Georg Signer mittels Handy über das Ende des Gesprächs informiert hat. Das Timing stimmte auf jeden Fall haargenau. Signer erwischte den Anzeigensteller bei seinem Anruf genau zum “richtigen” Zeitpunkt. Dr. Markus Spieler hatte dem Anzeigensteller kurz vorher glaubhaft versichert, dass er diesen in einer psychiatrischen Klinik hospitalisieren werde. Dies ist wahrscheinlich auch der Grund, weshalb der Anzeigensteller bei Signer einen angeblich “aufgewühlten und verzweifelten Eindruck” hinterlassen haben soll. Signer hat dem Anzeigensteller nie wirklich unterstützt, sondern diesen mit seinen Schreiben immer mehr in die Mühlen der Justiz und der Psychiatrie getrieben. Damit hat Signer vorsätzlich die Eskalation der Ereignisse vorangetrieben. Aufgrund eines persönlichen Gesprächs mit dem Anzeigensteller vom 7.7.06 sah Signer ursprünglich “wenig bis gar keine Gefahr”, die vom Anzeigensteller ausging.

Beweis: Notiz von Annette Merz, 27.7.06

Der von Signer erwähnte “fürsorgerische Aspekt” ist eine Schutzbehauptung und als reine Heuchelei zu taxieren. Seit dem damaligen Telefongespräch hat Signer den Anzeigensteller nie mehr telefonisch kontaktiert. Das intransparente Verhalten von Signer hat mit Offenheit, Vertrauen und Fairness nichts zu tun. Der Tatbestand des Amtsmissbrauchs ist daher klar gegeben.

Es ist aktenkundig, dass der Anzeigensteller Hans Georg Signer mittels E-Mail immer wieder auffordern musste, die ihm vorenthaltenen Akten nachzuliefern. Auf Bitten des Anzeigestellers liefert Signer das wichtige Mail nach, das beweist, dass Gaby Jenö dem Anzeigensteller ursprünglich sogar fristlos entlassen wollte. Auf Grund dieser Fakten ist der Tatbestand des Amtsmissbrauchs eindeutig gegeben.

Beweis: E-Mails vom 2.10.06 und 3.10.06

Hans Georg Signer ist nicht befugt, dem Anzeigensteller Weisungen zu erteilen. Die aggressiven und beleidigenden Schreiben der drei Mütter unterstehen nicht dem Datenschutz. Es hätte zur Fürsorgepflicht von Hans Georg Signer gehört, den Anzeigensteller gegen die haltlosen Anwürfe der drei Mütter zu schützen. Signers Weisung betr. Umgang mit Akten lässt sich in keinerlei Weise mit dem Datenschutz rechtfertigen und ist daher klar als Nötigung zu taxieren.

Mit seinem Brief an die Staatsanwaltschaft untermauert Signer die Verleumdungen seiner Mitarbeiterin Gaby Jenö. Damit diskreditiert er den Anzeigensteller ebenfalls als gefährliche Person. Demzufolge ist der Tatbestand der falschen Anschuldigung erfüllt.

Tatsächliches zu Dr. Marc Meier

Amtsmissbrauch

Nötigung

Falsche Anschuldigung

In der Einvernahme behauptet Dr. Meier, dem Anzeigesteller sei die Akteneinsicht gewährt worden. Das ist leider nur die halbe Wahrheit. Dr. Marc Meier selber hat dem Anzeigesteller konsequent die Akteneinsicht verweigert. Seine konsequente unrechtmässige Haltung erfüllt den objektiven Tatbestand des Amtsmissbrauchs.

Beweis: CD 2, Tracks 2, 6, 10, 13, 15

Erst Dr. Eric Odenheimer hat dem Anzeigensteller die zahlreichen handgeschrieben Kritzeleien von Dr. Marc Meier zugänglich gemacht.

Die umfassenden Vorarbeiten durch Dr. Marc Meier machten es möglich, dass der Anzeigensteller von Notfallpsychiater Dr. Markus Spieler vorsätzlich in die Ecke getrieben werden konnte. Meier nahm die persönlichen Mobbing-Erlebnisse des Anzeigesteller zu keiner Zeit, in keinerlei Art und Weise ernst.

Beweis: Schreiben vom 11.8.06 an den FFE-Piket Basel-Land:

“Aus meiner Einschätzung der Situation und angesichts der möglichen Bedrohung ist deshalb ein akuter Bedarf einer psychiatrischen Abklärung gegeben, falls nötig mittels FFE.”

Der Hinweis “mittels FFE” ist offensichtlich das Signal an den Notfallpsychiater, den Anzeigesteller möglichst intensiv zu provozieren. Auf seiner Einladung zur vertrauensärztlichen Untersuchung vermerkt Meier vorsätzlich einen Satz aus dem Personalgesetz um seiner Einladung den nötigen Nachdruck zu verleihen. Damit beabsichtigt er den Anzeigesteller vorsätzlich einzuschüchtern. Damit ist der objektive Tatbestand der versuchten Nötigung erfüllt.

Tatsächliches zu Dr. Markus Spieler

Amtsmissbrauch

Nötigung

Falsche Anschuldigung

Obwohl sich der Anzeigensteller im Gespräch mit Dr. Markus Spieler immer korrekt und ruhig verhalten hat, teilte ihm dieser am Ende des Gesprächs überraschenderweise mit, dass Spieler den Anzeigesteller in einer psychiatrischen Klinik hospitalisieren wolle. Damit ist der objektive Tatbestand der versuchten Nötigung erfüllt.

Beweis: CD 1, Track 14

Obwohl sich der Anzeigensteller im Gespräch mit Spieler deutlich von den Taten Tschanuns distanziert, schreibt Dr. Markus Spieler in seinem Bericht, der Anzeigesteller habe sich mit Tschanun identifiziert. Damit beschuldigt Spieler den Anzeigesteller ein potentieller Amokläufer zu sein und erfüllt damit den Tatbestand der falschen Anschuldigung. Da der Anzeigensteller nicht im geringsten ahnen konnte, was überhaupt mit ihm gespielt wurde, sprach dieser nichts ahnend von einem “Sandkastenspiel”. Heute ist dem Anzeigensteller offensichtlich klar, dass das Vorgehen der verschiedenen Akteure nur ein einziges Ziel hatte, nämlich die Entfernung des Anzeigenstellers von seinem Arbeitsplatz.

Beweis: CD 1, Track 12

Da der Anzeigensteller gerade am Aufnehmen eines Songs war, als dieser von Notfallpsychiater Dr. Markus Spielmann bei sich zu Hause belästigt wurde, ergab es sich, dass das Gespräch mit dem Notfallpsychiater zufälligerweise vollständig aufgezeichnet wurde. Die Aufzeichnung des Gesprächs zeigt schonungslos, wie ein Notfallpsychiater seine Berufsethik total pervertiert und vorsätzlich versucht, einem völlig gesunden Menschen in einen psychisch kranken zu verwandeln. Das hinterlistige Vorgehen von Dr. Markus Spieler erfüllt damit eindeutig den objektiven Tatbestand des Amtsmissbrauchs.

Beweis: CD 1, Track 9-14

Die Tonaufzeichnung beweist, dass der Anzeigensteller auch in einer schwierigen Situation immer Humor bewies, nie aggressiv wurde und nie Drohungen äusserte. Das zufällig entstandene Tondokument ist in seiner Brisanz einzigartig und damit enorm aufschlussreich.

Verfahrenskosten:

Der Anzeigensteller hat weder ein strafprozessual vorwerfbares Verhalten veranlasst, noch erschwert. Der Anzeigensteller hat seine Rechte nach Treu und Glauben wahrgenommen. Demzufolge hat der Staat oder die Täterschaft die allfälligen Kosten zu tragen.

Das böse Spiel des Notfallpsychiaters (Teil 2)

Dienstag, April 29th, 2008

Spieler: Was Ihnen ja vorgeworfen wird, ist was ich gehört habe, dass Sie gesagt haben, es passiere etwa dasselbe wie mit Tschanun, etwa im Wortlaut.

Lehrer H.: Ich studiere diesen Fall im Moment, ich habe ja jetzt Zeit, ich bin freigestellt, Sie sehen ich habe hier Bücher zum Thema Mobbing, New Public Management, das sind so meine Themen, ich habe das Buch des Schulpsychologen gelesen, ich befasse mich mit all diesen Sachen, und komme zum Schluss, falls Tschanun in der selben Rolle gewesen wäre, wie ich, dann hat er natürlich total falsch gehandelt. Man muss seine Impulse im Griff haben, da bin ich völlig ihrer Meinung, darum lese ich auch das Buch vom Emotionalen Quotienten. Das Buch ist natürlich in Amerika geschrieben worden, die haben andere Verhältnisse, da liegt überall eine Schusswaffe herum, das ist bei uns in der Schweiz auch nicht so.

Spieler: Es hat jeder eine Waffe, der Militärdienst macht, oder?

Lehrer H.: Aber ohne Munition, das wissen Sie selber auch.

Spieler: Hm!

Lehrer H.: Sonst ist es strafbar, wenn einer Munition zu Hause hat, ausser er hat einen Waffenschein.

Spieler: Man hat doch die Notmunition zu Hause.

Lehrer H.: Ja, ja, die Notmunition ist gut verpackt.

Spieler: Ja, das ist gleich, das kann man benutzen.

Lehrer H.: Kann man, aber dazu braucht es viel. Da muss man zuerst auspacken.

Spieler: Wenn man verzweifelt ist.

Lehrer H.: Dann muss man sie reintun, dann muss man durchladen und dann kann man abdrücken. Das sind vier Sachen.

Spieler: Klar, aber man hat zu Hause Munition.

Lehrer H.: In Amerika hat man geladene Waffen im Nachttischchen.

Spieler: Haben Sie eine Waffe?

Lehrer H.: Ich habe eine Waffe.

Spieler: Mehrere?

Lehrer H.: (lacht) Eine, müssen sie das alles wissen als Psychiater?

Spieler: Ja, das muss sich wissen, weil ich Sie letztendlich beurteilen muss.

Lehrer H.: Und da drehen sie mir daraus einen Strick, dass ich eine Waffe habe.

Spieler: Möglicherweise.

Lehrer H.: (lacht) Ich habe nur meine alte Dienstpistole, ein Sammlergegenstand.

Spieler: Und Munition?

Lehrer H.: Keine natürlich.

Polizist: Was ist das für ein Modell?

Lehrer H.: Die alte SIG-Offizierspistole. Ich bin kein Waffennarr. Also irgendwann müssen wir jetzt langsam aufhören, ich habe Ihnen jetzt viel gesagt, oder wollen Sie mich testen, wie lange es geht, bis ich ausflippe?

Spieler: Was müsste ich machen, dass sie ausflippen?

Lehrer H.: Ja einfach zehn Stunden mit mir ein Gespräch machen, dann werfe ich sie irgendwann mal raus.

Spieler: Dann flippe ich wahrscheinlich vorher aus.

Lehrer H.: Ich weiss es nicht. Sie sind geschult, sie kennen die Spielregeln vom Ganzen.

Spieler: Schauen Sie, ich muss beurteilen, da gibt es natürlich Leute, die haben Angst vor Ihnen …

Lehrer H.: Sagen sie mir mal, wer das ist!

Spieler: Das sind die von der Schule, ich weiss nur jemand …

Lehrer H.: Wer? Frau Jenö?

Spieler: Jenö heisst sie?

Lehrer H.: Ist es die?

Spieler: Ja, ich habe gehört es gebe noch andere, die Angst haben, ich habe gesagt, ich müsse nicht Ordner lesen, ich müsse Sie beurteilen ..

Ich habe gehört, es gebe Leute, die Angst haben vor Ihnen, vor allem wie Sie “Tschanun” in Zusammenhang gebracht haben mit ihrer Situation und “Tschanun” ist natürlich ein hoch brisanter Fall. Dann hat es einen grossen Wirbel gegeben gestern, vor allem auch im Zusammenhang, weil sie am Morgen nicht erschienen sind bei Herr Meier und zwar das zweite Mal. Und das war der Punkt, der das Fass zum überlaufen gebracht hat. Er hat sie zwar angerufen oder?

Lehrer H.: Ich habe ihn auch angerufen.

Spieler: Ok, das weiss ich nicht, Sie haben ja miteinander Kontakt gehabt, das weiss ich, und ich glaube, er ist ziemlich in Stress gekommen, weil sie nicht erschienen sind, im Zusammenhang mit dem haben alle Angst, dass Sie das tun könnten.

Lehrer H.: (lacht)

Spieler: Aber verstehen Sie, Sie sind beteiligt am Ganzen, weil sie dort nicht kooperativ gewesen sind und am Morgen nicht gegangen sind.

Lehrer H.: Aber ich wusste ja nicht, um was es überhaupt geht.

Spieler: Ich nehme an, man will Gespräche mit Ihnen, um zu schauen, wie es Ihnen eigentlich geht. Das ist, glaube ich, der Schularzt, wenn ich das richtig verstanden habe.

Lehrer H.: Nein, das ist der Amtsarzt.

Spieler: Der Amtsarzt ja, und der muss dann schauen, ob es Sinn macht, ob Sie wieder zurück in die Schule dürfen, oder ob es besser ist weiterzuschauen, allenfalls etwas anderes. Für das muss man dann zu ihm gehen.

Lehrer H.: Aber ist das jetzt erledigt irgendwann?

Spieler: Ja, wenn Sie da mitmachen.

Lehrer H.: Ich habe doch jetzt aber mitgemacht!

Spieler: Ich bin Notfallpsychiater …

Lehrer H.: Jetzt werde ich langsam nervös, jetzt spür ich es hier unten.

Spieler: Gut, das Sie es mitteilen.

Lehrer H.: Ich spüre meinen Ärger, wie er langsam hochkommt, ist das gut so?

Spieler: Schauen wir mal, wie Sie damit umgehen.

(Spielers Pager meldet sich)

Lehrer H.: Vielleicht haben sie jetzt einen wirklichen Notfall!

Spieler: Das kann sein.

(Spieler telefoniert)

Spieler: Trinken Sie doch einen Kaffee dazwischen.

Lehrer H.: Geht’s noch länger? Machen Sie mich nicht fertig!

(H. geht in die Küche, kocht Kaffee)

(Spieler spricht mit jemandem)

(5 Minuten später)

Lehrer H.: Wie lange geht es noch?

Spieler: Ich hoffe nicht mehr lange.

Lehrer H.: Das ist eine Provokation, ich habe es schon gemerkt.

(5 Minuten später)

Lehrer H.: Ich nehme das ganze nicht mehr ernst. Er möchte mich einfach in die Weissglut treiben. Mir ist das Wurst, ich habe Zeit.

Spieler: Das ist alles abgemacht, dass man Sie provoziert und stört oder wie?

Lehrer H.: Das ist meine Ansicht.

Spieler: Wie fest ist denn diese Ansicht?

Lehrer H.: Keine Ahnung.

Spieler: Haben sie das Gefühl, das könne auch ein Irrtum sein, oder ist das wirklich vom System her, dass auch ich sie provozieren soll?

Lehrer H.: Ich glaube, Sie wollen mich provozieren.

Spieler: Also, ich bin ein Teil des Systems, das den Anruf extra gemacht hat, um Sie zu testen?

Lehrer H.: Das würde ich so sagen. Aber das ist meine Meinung, ich weiss nicht, ob es stimmt. Aber es hört irgendwann einmal auf? Oder ist das ein Leben lang?

Spieler: Nein, nein.

Lehrer H.: Wenn’s ein Leben lang ist, dann … dann würde ich sagen, das Leben ist mir zu kostbar um mich beüben zu lassen bis zum geht nicht mehr.

Spieler: Sehen Sie, ich bin in der schwierigen Situation, dass ich jetzt beurteilen muss, müssen Sie in die Klinik gehen, oder kann man Sie hier lassen.

Lehrer H.: (lacht) Und was würden sie sagen?

Spieler: Sie müssen in die Klinik.

Lehrer H.: (ernst) Vergessen Sie es!

Spieler: Es ist in dieser kurzen Zeit nicht möglich gewesen, Sie wirklich fair

zu beurteilen.

Lehrer H.: Jetzt hört bei mir der Spass auf.

Spieler: Auf Grund der Vorgeschichte und auch jetzt, Sie haben einfach zu wenig Distanz zu allem, oder.

Lehrer H.: Ich habe sehr viel Distanz.

Spieler: Weil ich jetzt eigentlich die Verantwortung habe, quasi Sie beurteilen muss, ob Sie aktuell hier bleiben können oder nicht, und ich würde Sie gerne hier lassen, aber weil ich nicht so ganz sicher geworden bin, ob das wirklich geht, kann ich diese Verantwortung nicht wirklich übernehmen.

Lehrer H.: Ich übernehme die Verantwortung für meine Wohnung, ist das gut?

Spieler: Ja, das können Sie eben nicht.

Lehrer H.: Aha, das kann ich auch nicht. Jetzt wird es mir zu blöd …

Spieler: Das ist jetzt einfach die Situation …

Lehrer H.: Jetzt wird es mir einfach zu blöd, jetzt möchte ich Sie gerne bitten, aus meiner Wohnung zu gehen.

Spieler: Das werde ich jetzt gerade machen.

Lehrer H.: Und ganz nett bitte ich Sie.

Spieler: Kein Problem!

Lehrer H.: Und ohne Drohung, denn jetzt wird das Spiel für mich ernst. Und dann ist es kein Spiel mehr und dann geht es nur noch über das Juristische.

Das böse Spiel des Notfallpsychiaters (Teil 1)

Dienstag, April 29th, 2008

Lehrer H. hat mir vor etwa einem Jahr eine CD zugeschickt, die in ihrer Brisanz absolut gravierend ist. Auf der CD ist zu hören wie Lehrer H. Klavier spielt und dazu singt. Plötzlich läutet es an seiner Haustüre, Lehrer H. bricht sein Klavierspiel ab und öffnet die Tür. Polizist Daniel Aebersold und Notfallpsychiater Dr. Markus Spieler betreten die Wohnung von Lehrer H.. Nach der Aufnahme der Personalien nimmt Dr. Markus Spieler Lehrer H. in die Zange. Polizist Daniel Aebersold hält sich bereit, falls Lehrer H. ausrastet. Die Analyse dieses Tondokuments ist erschütternd. Ein Notfallpsychiater pervertiert offensichtlich seine Aufgabe in einer menschenverachtenden Art und Weise. Statt Lehrer H. zu helfen, versucht Dr. Markus Spieler Lehrer H. vorsätzlich in die Ecke zu treiben. Zum Glück bleibt aber Lehrer H. immer ruhig und korrekt und lässt sich von Dr. Markus Spieler nicht provozieren.

Dieses zufällig entstandene Tondokument entlarvt die Doppeldeutigkeit des Fachterminus “Krisenintervention”.

Es muss davon ausgegangen werden, das Notfallpsychiater Dr. Markus Spieler den Auftrag erhalten hatte, Lehrer H. zu nötigen, einer Einweisung in eine psychiatrische Klinik zuzustimmen. Dies wird auch aus dem Bericht Dr. Markus Spielers an Staatsanwalt Dr. Thomas Homberger ersichtlich. Völlig aus der Luft gegriffen behauptet Dr. Markus Spieler darin, Lehrer H. habe sich mit Günther Tschanun “identifiziert” und leide sowohl an einem “Verfolgungswahn” und als auch an einer “Anpassungsstörung”. Aufgrund dieser nachweislich falschen Anschuldigungen erstattete Lehrer H. ein halbes Jahr später Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch, Nötigung und falscher Anschuldigung. Staatsanwältin Eva Eichenberger stellte das Verfahren gegen Dr. Markus Spieler ein und machte kurzerhand den leidgeprüften Lehrer H. unbürokratisch zum Täter. In ihrem Einstellungsbeschluss heisst es:

“Es versteht sich von selbst, dass dieses Vorgehen Dr. Spielers nicht ansatzweise in die Nähe der ihm von H. angelasteten Delikte rückt. Sein Verhalten ist derart weit von jeder strafrechtlichen Relevanz entfernt, dass die Anzeige des H. als rechtsmissbräuchlich bezeichnet werden muss.”

Offensichtlich war Staatsanwältin Eva Eichenberger völlig klar, mit welchen Absichten Notfallpsychiater Dr. Markus Spieler Lehrer H. zu belästigen hatte. Nur so ist es zu erklären, dass die Staatsanwältin den ominösen Notfallpsychiater derart ungeschoren davonkommen lässt. Die CD beweist, dass sich Lehrer H. mit viel Humor und unendlicher Geduld von Dr. Markus Spielers Provokationen nicht aus der Ruhe bringen lässt. Erst als der Notfallpsychiater Lehrer H. jegliche Selbstkompetenz abspricht, hat Lehrer H. keine Lust mehr, das Gespräch weiterführen. Krisenintervention oder Krisenprovokation? Entscheiden Sie selber! Hier ist die leicht gekürzte Fassung dieses brisanten Tondokuments:

Lehrer H.: Man macht alles Mögliche gegen mich, damit ich ausgebrannt werde.

Spieler: Also Mobbing?

Lehrer H.: Ja.

Spieler: Wie wird denn das gemacht gegen Sie?

Lehrer H.: Das beginnt damit, dass ein paar Eltern die ganze Zeit “action” gegen mich machen, dann bekommt man keinen Rückhalt von der Schulhausleitung, dann wird “action” gemacht von der Schulhausleitung und man bekommt keinen Rückhalt von der Schulleitung, dann wird “action” gemacht vom Schulpsychologen und dann bekommt man von gar niemandem mehr Rückhalt. Dann wird noch “action” gemacht vom Personalchef, dann ist es sowieso vorbei. Und dann kommt man in eine Verfügung hinein, wo man dann nicht mehr Schule geben darf.

Spieler: Wann wurde die Verfügung ausgesprochen?

Lehrer H.: Am Dienstag habe ich sie bekommen per Post und jetzt muss ich sehr pressieren, dass ich etwas dagegen unternehmen kann. Ich habe 10 Tage Zeit.

Spieler: Gegen was müssen sie rekurrieren?

Lehrer H.: Zuerst gegen den Beschluss der Inspektion, die haben das abgesegnet, ohne mich anzuhören, dann gegen die aufschiebende Wirkung und gegen die Verfügung.

Spieler: Haben Sie einen Anwalt?

Lehrer H.: Ich habe jetzt einen Anwalt. Aber den Namen muss ich Ihnen ja nicht sagen, oder?

Spieler: Nein, das ist nicht nötig. Ich muss einfach ein wenig erfahren, was auf Ihrer Seite los ist. Ich habe jetzt gerade den Eindruck gehabt, das alles bringt sie ziemlich in Stress hinein.

Lehrer H.: Das bringt mich grausam in Stress hinein, das muss ich ganz ehrlich sagen.

Spieler: Und wie äussert sich das bei Ihnen, dieser Stress?

Lehrer H.: Nervosität, manchmal Zittern, Bauchschmerzen, Kraftverschleiss, manchmal kann ich nicht so gut schlafen, es ist jetzt zwar wieder besser, aber dann kommen immer wieder neue Überraschungen! Polizisten, die nachts um 22.00 Uhr an der Haustüre läuten, Polizisten, die am Morgen früh läuten, wenn man schläft, das ist alles auch nicht gut für den Schlaf. Aber ich nehme das alles mit Humor, sie sehen das, oder?

Spieler: Sie versuchen es, mit Humor zu nehmen.

Lehrer H.: Sie wollen mich provozieren.

Spieler: Ich muss Sie auch provozieren. Sie sind glaube ich im Moment nicht so, wie Sie normalerweise sind, locker?

Lehrer H.: Doch, sehr locker.

Spieler: Ach, was!

Lehrer H.: Sie wollen mich provozieren.

Spieler: Ich muss natürlich auch schauen, oder.

Lehrer H.: (lacht)

Spieler: Der Umstand, in dem Sie drin sind, ist ja auch nicht gerade einfach, oder?

Lehrer H.: Es ist ein Scheiss-Umstand. 6 Wochen von meinem Leben …

Spieler: Hat das in den letzten sechs Wochen stattgefunden?

Lehrer H.: Dienstag vor den Ferien, hat man mir das angedroht mit dieser Verfügung, ich durfte dann aber noch zwei Tage Schule geben. Wenn ich doch so eine Gefahr für die Umwelt wäre, hätte man michja gar nicht mehr Schule geben lassen dürfen. Da ist ein Widerspruch. Dieser Widerspruch muss mir irgend jemand mal erklären.

Spieler: Was wirft man ihnen vor?

Lehrer H.: Dass ich angeblich Drohungen ausgesprochen haben soll und dass ich gewalttätig sei und weiss ich was für Scheiss … ich gehe sämtlicher Gewalt aus dem Weg, ich versuche Gewalt zu minimieren, wo es nur geht. Das ist auch mein Auftrag als Lehrer. Aber ich spüre eine unheimliche strukturelle Gewalt im Moment auf mir Lasten, Gewalt wird mit mir betrieben in sämtlichen Formen bis zum Exzess im Moment, aber ich bin nicht derjenige der Gewalt ausübt, sondern alle andern üben auf mich Gewalt aus. Auch dieses Setting hier mit einem Polizisten und einem Psychiater, das ist für mich Staatsgewalt. Sie sehen, ich bin ganz ruhig, ganz gelassen und sehr kooperativ.

Spieler: Das finde ich auch toll. Was ist mit der Bedrohung, die Ihnen vorgeworfen wird?

Lehrer H.: Ich habe keine Ahnung. Ich habe gesagt, wenn ihr das durchzieht, das habe ich zur Schulhausleitung gesagt, dann gibt es einen Riesenskandal, ich muss nur noch das Blatt finden, das meine Story veröffentlicht. Die BaZ macht das schon nicht, das ist mir klar. Aber Herr Köppel hat eine neue Zeitung und das habe ich allen Beteiligten gesagt. Wenn man mich zu fest reizt, dann gehe ich entweder an diese Zeitung oder ich schreibe ein Buch im Eigenverlag über diesen ganzen Scheiss.

Spieler: Geht denn diese ganze Geschichte schon länger?

Lehrer H.: Das hat angefangen in meiner ersten Klasse in der 3. OS, mit einer Elternsprecherin, die anonyme Dinge gegen mich vorgebracht hat. Ich wurde auch in Dinge verwickelt, wo ich am Schluss das Gefühl hatte, im falschen Film zu sein. Genau wie jetzt, jetzt bin ich im falschesten Film, in dem ich je war.

Spieler: … da braucht man einen starken Rücken.

Lehrer H.: Je mehr man mich fordert, desto stärker werde ich. Was mich nicht umbringt, das macht mich stärker.

Spieler: Sie sind also ein Kämpfer, heisst das?

Lehrer H.: Ja, ich bin ein Kämpfer, und mein Motto, das hat mit Ethik zu tun, das dürfen sie gerne aufschreiben: “Was du nicht willst, dass man dir tu, das füg auch keinem andern zu”. Das ist für mich eine Grundregel in der Erziehung. Ich habe unglaublich gelitten in den letzten sechs Wochen.

Spieler: Haben sie denn niemanden, mit dem Sie reden können?

Lehrer H.: Doch, ich habe Kollegen und Freunde mit denen ich reden kann.

Spieler: Und Verwandte haben sie auch noch?

Lehrer H.: Ja, meine Eltern, mit denen habe ich natürlich auch geredet, wusste aber nicht so recht, welche Rolle sie spielten.

Spieler: Inwiefern, was meinen Sie?

Lehrer H.: Ob sie mich auch sozialisieren wollen, ob sie am Sandkastenspiel mit-

machen.

Spieler: Ob sie auf der anderen Seite sind, in dem Fall?

Lehrer H.: Ja, ich komme nicht ganz draus.

Spieler: Ist dieses Sandkastenspiel für Sie wie ein System, das Sie austricksen will?

Lehrer H.: Ich weiss es nicht, ich will auch niemandem etwas Böses, vielleicht ist es ein gutes System, wo man mal alles durchüben kann, nur derjenige, der nichts von den Spielregeln weiss, für den ist es ernst. Dann schwappen manchmal auch die Emotionen über.

Spieler: Was passiert dann, wenn die Emotionen überschwappen?

Lehrer H.: Dann werde ich laut. (zeigt ein Blatt zum Thema “Selbstkritik”) Zum Beispiel, wenn man mich anlügt, das vertrage ich überhaupt nicht.

Spieler: Also sie sind jetzt, wenn ich das richtig verstehe, genau in einer solchen Situation, in der alle diese Sachen eintreffen, oder?

Lehrer H.: Da kann man sagen, ja. Und manchmal werde ich laut, ich versuche jetzt nicht laut zu sein, weil sie mich relativ harmlos provozieren.

Spieler: Sie haben schon alles erlebt?

Lehrer H.: Schon ganz anderes. Eltern, die meine Aufführungen kritisieren, oder meine Chefin, die meinen Umgang mit den Kindern kritisiert, Dinge werden kritisiert, die mein Selbstwertgefühl in Frage stellen. 99% sind für mich, aber 1% ist gegen mich, die sind so massiv, dass man das als normaler Mensch fast nicht mehr aushalten kann.

Spieler: Was wird in ihren Aufführungen kritisiert?

Lehrer H.: Dauernd wird mir vorgeworfen “political” inkorrekt zu sein. Damit wird meine künstlerische Freiheit total tangiert. Ich bin der Meinung, ich habe noch nie eine Grenze überschritten, ich habe alle Theaterstücke aufgenommen und sie können alles anschauen. Im Moment gibt es eine Person, die mich in einem vierseitigen Brief so angreift, dass ich sagen muss, das ist Verhältnisblödsinn. Das ganze ist ein Verhältnisblödsinn, der mir ans Nervenkostüm geht.

Spieler: Dann haben Sie vorher noch gesagt, der Umgang mit Kindern wird Ihnen vorgeworfen.

Lehrer H.: Wenn mich ein Kind provoziert, dann kann ich halt auch mal laut werden, dann klopfe ich mal auf den Tisch und sage jetzt ist Schluss. Ich muss ja schliesslich arbeiten können. Das Schlimmste ist, wenn man dauernd provoziert wird und die anderen Kinder nicht mehr arbeiten können. Da muss ich manchmal die Grenzen aufzeigen, das wird mir dann negativ ausgelegt. Ich möchte meine Kids eigentlich zu mutigen Kindern erziehen. Man muss sich dem Leben stellen. Ich komme aus einem anderen Schulsystem, wo der Klassenlehrer noch eine Funktion gehabt hat. Dann sind die Mediatoren gekommen, dann die Heilpädagogen, dann hat man mir immer mehr Kompetenzen weggenommen. Heute muss ich viel mehr arbeiten und habe viel weniger Kompetenzen. Heute gibt es viel mehr Fachleute, die mir in meine Arbeit hineinreden, was wiederum Konflikte gibt mit diesen Menschen.

Spieler: Sind Sie in der Schule ein Einzelkämpfer?

Lehrer H.: Aufgabenteilung ist mir wichtig. Ich mache gerne das, was ich gut kann, und ich lasse gerne die anderen machen, was die gut können. Ich koordiniere gerne, ich bin gerne derjenige, der sagt, was läuft. Ich füge mich aber total ein in das System, mache alles mit, was man mir befiehlt, aber ich möchte zu allem auch meine Meinung abgeben. Ich möchte auch, dass meine Meinung ernst genommen wird, aber sie wird leider praktisch nie ernst genommen.

Spieler: Wissen sie eigentlich, wieso ich zu Ihnen gerufen wurde?

Lehrer H.: Weil ich angeblich “Drohungen ausgestossen” haben soll.

Spieler: Was wirft man Ihnen denn vor, was wissen Sie?

Lehrer H.: Ich weiss eigentlich nichts. Es fühlen sich angeblich alle von mir bedroht, aber warum weiss ich eigentlich auch nicht. Sie haben nie mit mir darüber geredet.

Spieler: Wissen Sie, wer das ist, wer sich da bedroht fühlt?

Lehrer H.: Die 4 Frauen. Die zwei aus der Schulhausleitung, Frau Haberthür, Frau Arquint, Frau Sibold, die Klassenlehrerin, mit der ich im Team bin, und Frau Nasdala fühlen sich angeblich bedroht. Das steht so in den Akten. Aber es steht nicht genau, warum “bedroht”.

Spieler: Sie haben diesen Frauen gegenüber nie eine Äusserung gemacht, dass sie sie umbringen wollten oder so?

Lehrer H.: Nein, sicher nicht.

Spieler: Was haben Sie allenfalls gesagt, dass sie sich so bedroht fühlen?

Lehrer H.: Das habe ich schon gesagt, wenn ihr mich fertig machen wollt, gibt es am Schluss einen Riesenskandal, oder ich habe gesagt, ich werde am Schluss einen Anwalt nehmen, dann werdet ihr Probleme bekommen irgend etwas in dieser Art, alles auf dem Rechtsweg.

Interview mit Lehrer H.

Sonntag, April 27th, 2008

Am 20.4.2008 erschien in der “Basler Alternativen Zeitung” das folgende interessante Interview mit Lehrer H.:

BAZ: Lehrer H., wie geht es Ihnen im Moment?

H: Ich bin etwas traurig und enttäuscht, aber sonst geht es mir gut.

BAZ: Staatsanwältin Eva Eichenberger hat alle ihre Strafanzeigen gegen OS Rektorin Gaby Jenö und Konsorten “wegen Fehlens des Tatbestandes” eingestellt, können Sie das nachvollziehen?

H: Mit Gerechtigkeit hat das wenig zu tun. Nachdem sich meine Rektorin Gaby Jenö in ihrer subjektiven Wahrnehmung von mir bedroht gefühlt hat und eine missbräuchliche Strafanzeige eingereicht hat, liess die Staatsanwaltschaft die Sondereinheit “Barrakuda” auf mich los, und ich musste unrechtmässig eine Nacht im “Hotel Waaghof” verbringen. Staatsanwältin Dora Weissberg hat das Verfahren gegen mich wegen angeblicher Drohung dann “mangels hinreichenden Beweises des Tatbestands insbesondere in subjektiver Hinsicht” eingestellt.

BAZ: Das tönt etwas kompliziert?

H: Ich verstehe dieses Juristenlatein auch nicht, könnte mir aber vorstellen, dass damit umschrieben wird, dass die von Jenö angezeigten “massiven Drohungen” nur in ihrem Kopf stattgefunden haben.

BAZ: Das tönt etwas grotesk?

H: Ist es auch. Es bedeutet aber für mich, dass laut Angaben von Staatsanwältin Dora Weissberg meine persönlichen Daten wie Fingerabdrücke, DNA und Photos noch für insgesamt 5 Jahre im Verbrecher-Archiv gespeichert bleiben, obwohl sich das “Verbrechen” nur in der Phantasie meiner Chefin ereignet hat.

BAZ: Das ist ja unglaublich! Ist das überhaupt rechtmässig?

H: Laut Staatsanwältin Dora Weissberg schon. Wahrscheinlich hätte ich ihren Beschluss anfechten sollen, aber ich habe die Frist dazu leider verpasst.

BAZ: Glauben Sie noch an den Rechtsstaat?

H: Immer weniger, aber man soll die Hoffnung bekanntlich nie aufgeben. Das Appellationsgericht hat immerhin die von Gaby Jenö verfügte Kündigung aufgehoben, allerdings nicht mit der Begründung “Mobbing”, sondern angeblich aus formellen Gründen.

BAZ: Wie muss man das verstehen?

H: In keinem einzigen Urteil der Personalrekurskommission und des Verwaltungsgerichts kommen die jeweiligen Juristen und Richter je auf die Idee, dass der Arbeitnehmer gemobbt worden sein könnte, auch wenn dieser genügend Hinweise dazu liefert. Auch in meinem Fall verkehrte das Appellationsgericht meine Mobbing-Vorwürfe kurzerhand in ein sog. “Wahrnehmungsproblem”.

BAZ: Haben Sie denn ein Wahrnehmungsproblem?

H: Ich denke nicht. Das Problem ist der Behördenfilz. Die Staatsverwaltung ist ein gigantisches Netzwerk. Zahlreiche Verwaltungsbesoldete haben die Aufgabe ihre Opfer in ein Lügennetz einzuwickeln und damit handlungsunfähig zu machen..

BAZ: Das tönt ziemlich nach Orwells 1984!

H: Das stimmt. Dank ihrer Macht können die Behörden lügen, dass sich die Balken biegen. Sie können meistens auch mit der Loyalität der Richter rechnen. Richter sind schliesslich auch Verwaltungsbesoldete, die sich ihr lukratives Einkommen nicht verscherzen wollen.

BAZ: Ist auch in ihrem Fall vorsätzlich gelogen worden?

H: Dr. Peter Gutzwiller der Leiter des Schulpsychologischen Dienstes hatte von Gaby Jenö den Auftrag erhalten, mich zu “coachen”. Offiziell ist der Schulpsychologische Dienst angeblich “unabhängig”, aus meiner Sicht vertritt er aber die Interessen der Schulleitungen.

BAZ: Könnten Sie etwas konkreter werden?

H: Es fanden zwei Gespräche mit zwei Müttern statt, bei denen mein angeblicher Coach Dr. Peter Gutzwiller die Moderation übernahm. Die beiden alleinerziehenden Mütter hatten die Frechheit, mir meine pädagogische Eignung abzusprechen, weil ich deren Kindern relativ deutlich die Grenzen aufzeigen musste. Weder die Schulhausleitung, noch die Schulleitung, noch Dr. Peter Gutzwiller unterstützten mich gegen die haltlosen Attacken der beiden Mütter. Dass zu diesen beiden Gesprächen aber von offizieller Seite weder ein Protokoll noch eine Aktennotiz verfasst worden ist, beweist, dass es in den beiden Gesprächen nicht um die Sache ging, sondern offensichtlich “nur” um meine geplante Entlassung.

BAZ: Sie fühlten sich in diesen beiden Gesprächen also ziemlich auf verlorenem Posten?

H: Genau. Weil ich meinem angeblichen Coach völlig vertraute, nahm ich keinen Zeugen mit, was ich heute extrem bereue. Dr. Peter Gutzwiller hat unterdessen der Staatsanwaltschaft sogar aufgetischt, ich hätte im zweiten Gespräch “massive Drohungen” ausgesprochen. Mit dieser infamen Lüge versucht Gutzwiller seine Haut zu retten.

BAZ: Können Sie denn das Gegenteil beweisen?

H: Leider nein. Zwar habe ich Aktennotizen zu den beiden Gesprächen verfasst, aber die interessieren die Behörden natürlich nicht. Wenn ich tatsächlich “massive Drohungen” geäussert hätte, wäre ich von Gaby Jenö augenblicklich freigestellt worden, oder es wäre von der Schulleitung zumindest eine Aktennotiz produziert worden, die bei der Kündigung sicher gegen mich verwendet worden wäre.

BAZ: Heisst das, Dr. Peter Gutzwiller verbreitet bewusst Unwahrheiten?

H: So unglaublich es tönt, leider ja. Dr. Peter Gutzwiller hat als mein angeblicher Coach mein Vertrauen total missbraucht und mich vorsätzlich hinters Licht geführt. Kraft seines Amtes kann er behaupten, was er will. Er ist eine Autorität am Institut für Psychologie und seit Jahren Chef des Schulpsychologischen Dienstes.

BAZ: Was hat er denn sonst noch behauptet?

H: Er hat mich hinter meinem Rücken als akut selbst- und fremdgefährliche Person verunglimpft. Diese ungeheure Beleidigung hat mich zutiefst gekränkt und verletzt.

BAZ: Hatten Sie denn je Selbstmordgedanken?

H: Die Tatsache, dass ich während meiner Sommerferien ohne Grund freigestellt wurde und nach den Sommerferien nicht mehr arbeiten durfte, hat bei mir tatsächlich keine Euphorie ausgelöst. Ich bin aber eine Kämpfernatur. Mein Motto lautet, was mich nicht umbringt, macht mich stärker.

BAZ: Wollen Sie denn überhaupt wieder unterrichten?

H: Ich liebe meinen Beruf über alles. Die Kündigung war klar missbräuchlich. Es gibt keine legitimen Kündigungsgründe, deshalb unterstellt mir Gaby Jenö als neuste Variante ein “gesundheitliches Problem”. Obwohl ich nachweislich vollständig gesund bin, hat sie mich unter Androhung der Kündigung angewiesen, mich einer sog. vertrauensärztlichen Untersuchung zu unterziehen.

BAZ: Ist das denn rechtmässig?

H: Laut Verwaltungsgericht ja! Ob das Bundesgericht das auch so sieht, entzieht sich meiner Kenntnis. Auch mein Anwalt konnte mir nicht guten Gewissens empfehlen, der sog. “vertrauensärztlichen Untersuchung” fernzubleiben, also habe ich mich kooperativ gezeigt.

BAZ: Und, hat Sie der Amtsarzt arbeitsunfähig geschrieben?

H: Es gibt keinen Grund für eine solche Massnahme. Es kann ja wohl nicht angehen, dass ein Amtsarzt mich aufgrund inkompetenter Verunglimpfungen zweier Mütter arbeitsunfähig schreibt.

BAZ: Hat die Inspektion bei Ihnen Schulbesuche durchgeführt?

H: Zwei Jahre vor meiner Entlassung hatte ich von niemandem Besuch. Weder von der Schulhausleitung, noch von Rektorin Gaby Jenö, auch nicht von der Inspektion.

BAZ: Die Reklamationen der beiden Mütter reichten also offensichtlich für eine Freistellung?

H: Es existiert noch ein weiteres Dokument einer Mutter, die “zufälligerweise” auch noch Mediatorin und Kommunikationsfachfrau ist. In ihrem vierseitigen Schreiben hat sie konsequent kein gutes Haar an mir gelassen. Ihre polemische Abhandlung wurde aber nie mit mir besprochen, sondern nur zu den Akten gelegt.

BAZ: Es scheint, dass das Erziehungsdepartement Sie mit allen Mitteln in die Wüste schicken will?

H: Das sehe ich auch so. Ich habe immer wieder das Gespräch mit Departementsvorsteher Dr. Christoph Eymann gesucht. Leider bis heute ohne Erfolg.

BAZ: Was werden sie als nächstes unternehmen?

H: Ich bin von zahlreichen Staatsfunktionären massiv über den Tisch gezogen worden. Ich hoffe aber immer noch auf Gerechtigkeit. Falls es die angebliche Gewaltenteilung in Wirklichkeit aber gar nicht geben sollte, dann hätte ich auch vor Gericht keine Chance. Ich bin dann aber wenigstens sicher, dass die angebliche Gewaltenteilung nur ein Mythos ist.

BAZ: Offensichtlich sind Sie auf der Suche nach der Wahrheit?

H: Mein angeblicher Coach Dr. Peter Gutzwiller wollte mich in einer seiner “Beratungen” davon überzeugen, dass es keine Wahrheit gäbe, sondern nur unterschiedliche Wahrnehmungen. Damals verstand ich nicht, was er damit meinte. Unterdessen ist mir klar geworden, dass die Mächtigen anhand dieser Definition die Wahrheit vorsätzlich manipulieren können. Auf diese Weise bestimmen die Funktionäre an den Schaltstellen der Macht was wahr ist und was nicht. Damit wird dem ahnungslosen Staatsbürger eine “Wahrheit” aufgezwungen, die mit der Realität in Wirklichkeit nichts zu tun hat. Mittels Verkehrung von Ursache und Wirkung manipulieren die staatlichen Behörden vorsätzlich die Realität des Individuums. So wird einem unbequemen Arbeitnehmer z.B. eingeredet eine gestörte Wahrnehmung zu haben, um diesen dann über die psychiatrische Schiene auszumustern. Aus diesem Grund hat mir der Amtsarzt offensichtlich einen Psychiater empfohlen, der mich laut eigenen Angaben angeblich “unvoreingenommen” begutachten soll. Wenn das Erziehungsdepartement tatsächlich vorhätte, mich weiterzubeschäftigen, hätten die diversen Funktionäre das bereits existierende Gutachten des Arztes meiner Wahl längst akzeptiert.

BAZ: Haben Sie noch andere Beispiele, die illustrieren, dass gewisse Staatsfunktionäre es mit der Wahrheit nicht so genau nehmen?

H: Leider, ja. Nehmen wir zum Beispiel das Projekt New Public Management (NPM). Offiziell ist der Grosse Rat angeblich nicht auf “NPM” eingetreten. In Wirklichkeit aber fliesst NPM durch die Hintertür kontinuierlich in die Staatsverwaltung ein. Mit der Einführung der Elternmitarbeit in der Orientierungsschule wurden z.B. die Eltern zum sog. Kundensegment aufgewertet. Ab sofort hatten sie nun die Möglichkeit, Hexenjagden auf missliebige Lehrkräfte zu veranstalten. Wie das Zusammenspiel zwischen Eltern und Behörden funktioniert, kann in allen Details anhand meines Falles nachgelesen werden. Auch die aktuelle Leitungsstrukturreform ist ein Teil von NPM. Die einzelnen Schulstandorte sollen angeblich durch die sog. Teilautonomie aufgewertet werden, in Wirklichkeit geht es aber um die Hierarchisierung und Ökonomisierung der Schulen, was von den Bildungsbürokraten aber konsequent geleugnet wird. Mit dem Ausbau der Bürokratie werden zahlreiche Millionen am falschen Ort eingesetzt. Falls die neuen Leitungsstrukturen vom Volk nicht abgelehnt werden, wird der linke Bildungsfaschismus die letzten noch verbleibenden demokratischen Strukturen an den Basler Schulen endgültig zerstören.

BAZ: Ihre Sicht ist ziemlich pessimistisch.

H: Das hat mit Pessimismus nichts zu tun, sondern mit einer sachlichen Analyse der aktuellen Entwicklungen. Nicht nur im Bildungsbereich werden die Maschen immer enger. Weltweit wird im angeblichen Kampf gegen den Terrorismus ein weltweiter Überwachungs- und Kontrollstaat aufgebaut, der vor allem gegen das eigene Volk eingesetzt wird. Mit den linken Worthülsen Chancengleichheit und sozialer Gerechtigkeit wird dem Volk bewusst Sand in die Augen gestreut. Die Mächtigen bauen in Wirklichkeit kontinuierlich den Verbotsstaat aus und zerstören damit absichtlich sämtliche demokratisch gewachsenen Strukturen. Wer sich dagegen wehrt, wird als Querulant oder gar Terrorist verunglimpft.

BAZ: Welche Rolle spielen Ihrer Meinung nach die Medien bei dieser Entwicklung?

H: Die Medien bringen nur Nachrichten, nach denen das Volk sich zu richten hat. Verlautbarungsjournalismus oder Hofberichterstattung haben den investigativen Journalismus längst verdrängt. Die SVP, welche sich für die Erhaltung der direkten Demokratie einsetzt und konsequent gegen einen EU-Beitritt politisiert, wird von den Medien täglich angegriffen und verunglimpft. Das Fernziel der Linken ist eine sozialistische EU mit einer erstickenden Bürokratie, die mittels Steuern das Volk bis zum Existenzminimum aussaugen darf. Wer brav mitmarschiert, erhält einen Job in diesem riesigen Verwaltungsapparat, wer nicht spurt, wird aus angeblich psychischen Gründen ausgegrenzt.

BAZ: Was werden Sie als nächstes tun?

H: Ich suche noch einen Juristen, der mich wirklich unabhängig berät. Ich bin auch froh über allfällige Tipps aus der Bevölkerung.

BAZ: Lehrer H., wir danken Ihnen für dieses ehrliche Gespräch.